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Hier geht's zurück zur Einstiegsseite Psychotherapeuten-Petition. Hier ein Entwurf für eine Mail zur Petition zur Änderung des Psychotherapeutengesetzes :
Betreff : Änderung des Psychotherapeutengesetzes
Hallo,
die Ausbildung zum Psychotherapeuten ist doch mit etlichen Anstrengungen verbunden, andererseits können Fachärzte ohne psychologische oder therapeutische Vorkenntnisse mit einer vergleichsweisen kurzen Ausbildung von 300 Stunden kassenärztlich anerkannt als Psychotherapeut tätig werden. Auf diesen Missstand soll mit einer Petition an den Deutschen Bundestag aufmerksam gemacht und Abhilfe geschafft werden, nicht nur um die Benachteiligung der Psychologen zu beenden sondern auch um die Qualität der Psychotherapie für die Patienten zu sichern.
Die Petition wurde am 6.11.2007 auf den Internetseiten des Bundestags veröffentlicht und kann 6 Wochen lang bis zum 18.12.2007 online mitunterschrieben werden. Macht also möglichst viele Kollegen und Freunde auf diese Petition aufmerksam und überzeugt sie davon sowohl die Petition mitzuzeichnen als auch Ihrerseits aktiv Werbung dafür zu machen, denn nur so wird es möglich sein eine große Zahl von Unterschriften zu sammeln und dem Anliegen ein entsprechend hohes Gewicht zu verleihen. Am einfachsten geht dies vermutlich, indem ihr diese Mail weiterleitet, die zeitliche Begrenzung bis zum 18.12.2007 gewährleistet dabei, dass kein (ungewollter) unendlicher Kettenbrief entsteht.
Mitzeichnen könnt ihr die Petition unter http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=557. Die Petitionen des deutschen Bundestags werden auf dem Server des International Teledemocracy Centers der Napier Universität in Edinburgh verwaltet, so kommt die Adresse itc.napier.ac.uk zustande, solltet ihr dennoch Zweifel an der Echtheit der Adresse haben könnt ihr Euch aber auch über wikipedia unter dem Stichwort online-petition bei den Weblinks zur offiziellen Petitionsliste des Bundestags hangeln, dort ist sie unter dem Titel 'Heilberufe: Ärztliche Psychotherapeuten' gelistet. Weitere Infos und auch einen Entwurf für einen Aushang findet ihr unter www.demokratieonline.de/psychotherapeuten-petition.php
Hier jetzt natürlich noch die Petition im Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag möge für eine Angleichung des Umfangs für die zur kassenärztlichen Anerkennung nötige Ausbildung zum Psychotherapeuten von Ärzten bzw. Psychologen sorgen, um eine ausreichende und gleichbleibende Ausbildungsqualität zu sichern und die Chancengleichheit der beiden alternativen Ausbildungsrichtungen zu gewährleisten.
Begründung :
In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, als Psychotherapeut kassenärztlich anerkannt tätig zu werden: Zum Einen als Diplom-Psychologe mit einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder als Arzt mit einer Zusatzausbildung zum Ärztlichen Psychotherapeuten.
Die Grundzüge der Ausbildung des Psychologischen Psychotherapeuten sind im Psychotherapeutengesetz definiert. Demnach muss ein Diplom-Psychologe eine Ausbildung im Umfang von mindestens 3000 Stunden absolvieren, um Psychologischer Psychotherapeut zu werden (PsychThG §8: www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/arbeit/psychthg.htm#p8). Entsprechend der vom Psychoherapeutengesetz ermächtigten Ausarbeitung der Prüfungs- und Approbationsverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit muss die Ausbildung sogar mindestens 4200 Stunden umfassen (PsychTh-AprV §1 Abs.3: www2.bptk.de/uploads/aprv_pt.pdf).
Die Ausbildung zum Ärztlichen Psychotherapeuten hat einen Umfang von etwa 300 Stunden und ist in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammern geregelt (WBO C.36, Zusatzbezeichnung Psychotherapie - fachgebunden: www.bundesaerztekammer.de/downloads/MWBO_28092007-1.pdf). Als Zulassungsvoraussetzung zur Ausbildung zum Ärztlichen Psychotherapeuten ist darin eine Facharztausbildung vorgeschrieben ohne Einschränkung auf eine bestimmte Richtung, weswegen man davon ausgehen muss, dass der die Zusatzausbildung anstrebende Arzt im Allgemeinen weder therapeutische noch psychologische Vorkenntnisse vorweisen kann.
Aus folgenden 2 Gründen wird eine Angleichung des Ausbildungsumfangs für Ärztliche Psychotherapeuten an den Ausbildungsumfang der Psychologischen Psychotherapeuten gefordert: Zum Einen ist die ungleich längere Ausbildungszeit für Psychologische Psychotherapeuten eine entscheidende Benachteiligung der Diplom-Psychologen gegenüber Ärzten auf dem Weg zur wirtschaftlichen Ausübung einer psychotherapeutischen Tätigkeit. Zum Anderen scheint die Sicherung der Qualität der psychotherapeutischen Tätigkeit bei einem Ärztlichen Psychotherapeuten aufgrund des vergleichsweise erheblich geringeren Ausbildungsumfangs nicht gesichert zu sein. Da der Bundestag offensichtlich die Gesetzgebungsbefugnis zum Thema Psychotherapeut besitzt wäre dies z.B. durch eine Regelung der Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung zum Ärztlichen Psychotherapeuten im Psychotherapeutengesetz §5 Abs. 2 oder durch eine Regelung des Umfangs der Ausbildung zum Ärztlichen Psychotherapeuten im Psychotherapeutengesetz §8 möglich.
Eine Änderung des Psychotherapeutengesetzes dahingehend, dass ein Diplom-Psychologe nach einer 300-stündigen Zusatzausbildung als Urologe, Internist, Neurochirurg oder Ähnlichem tätig werden darf soll hier nicht ernsthaft gefordert werden, soll aber das Paradoxon der aktuellen Situation plakatieren. Sollte der Bundestag jedoch die Ausbildung zum ärztlichem Psychotherapeuten nicht regulieren können müsste er alternativ den Ausbildungsumfang zum psychologischen Psychotherapeuten an ebendiese anpassen.
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