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DemokratieOnline - Petition Erziehungsgeld/Elterngeld: Zuverdienst ohne Anrechnung

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Titel der Petition
Thema
Erziehungsgeld/Elterngeld: Zuverdienst ohne Anrechnung Sozialversicherung, Kinderbeihilfen, Arbeitsmedizin
Mit der Petition soll erreicht werden, dass während des Bezuges von Elterngeld ein Zuverdienst möglich ist, welcher nicht zu 100 % auf dieses Geld angerechnet wird.

Begründung:
Man erhält während des Bezuges von Elterngeld 67 % des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Dabei ensteht eine Lücke zum tatsächlichen Verdienst. Die gesetzliche Regelung lautet; dass man während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten darf. Dieser Verdienst wird dann aber vollständig auf das Elterngeld angerechnet.
 ; ; Es sollte ähnlich wie beim Arbeitslosengeld Freibeträge für den Zuverdienst geben. Es muss doch Möglichkeiten geben den Verdienstverlust etwas ausgleichen zu können.
 ; ; Meiner Meinung verstößt die momentane Regelung gegen das Gleichheitsprinzip. Ein Arbeitsloser kann Freibeträge in Anspruch nehmen und Eltern nicht.
 ; ; Auch aus einem anderen Aspekt halte ich die Regelung für fragwürdig. Da es keinen finanziellen Anreiz gibt, wird es kaum jemanden geben, der während des Bezuges von Elterngeld arbeiten wird. Somit entgehen der Bundesrepublik Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe.
 ; ; Da ein legaler Zuverdienst so nicht möglich ist, dürfte auch die Schwarzarbeit ein Thema sein. Mit Sicherheit gibt es einige Personen die dann nebenher illegal Einkommen erzielen.
 ; ; Sicher ist die Zahlung von Elterngeld als Anreiz gedacht Kinder zu bekommen, da dann das Einkommen gesichert ist und man sich vollständig um die Erziehung kümmern kann. Es ist aber durchaus förderlich, wenn man durch eine geringfügige Tätigkeit seine sozialen Kontakte pflegen kann und auch einen kleinen Teil zum Haushaltseinkommen beitragen kann. ; ; ; ; ;

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
195 25.03.2008 28.05.2008 in der parlamentarischen Prüfung René Dieter

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