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DemokratieOnline - Petition Schuldrecht: Abonnementverträge im Internet

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Titel der Petition
Thema
Schuldrecht: Abonnementverträge im Internet Wirtschaftsrecht
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Abonnementverträge, die im Internet geschlossen werden, nur dann wirksam sind, wenn der Kunde den Vertrag vor Inkrafttreten noch einmal schriftlich bestätigt.

Begründung:
Dubiose Seitenbetreiber bieten angeblich gratis interessante Inhalte zu bestimmten Themen oder versprechen Gewinne. Dies animiert zur Nutzung der Seiten, was wiederum nur nach einer Anmeldung möglich ist. Mit der Anmeldung wird dann ein Abovertrag „untergejubelt“. Denn erst im Kleingedruckten (teilweise am rechten Rand der Seiten erkennbar, teils unterhalb der Anmeldemaske, teils in den AGB) findet der Verbraucher Hinweise zu einer Kostenpflicht. Dies ist leicht zu übersehen, und die Hinweise werden oft nicht durchgelesen. Durch den Begriff „Testzeit“ wird der Eindruck erweckt, es werde durch die Anmeldung kein Vertrag geschlossen. Jedoch verschicken die Firmen nach Ablauf von 14 Tagen Rechnungen. Die Betroffenen berichten regelmäßig, von einem Vertragsabschluss hätten sie nichts gewusst und hätten den auch nicht gewollt.
Wird nicht gezahlt, erhalten Betroffene immer wieder Zahlungsaufforderungen. Manche bezahlen aus Angst weil ihnen von Rechtsanwälten, die im Auftrag der Abzocker handeln, Nötigungen wie einen Eintrag in die Schufa in Aussicht gestellt werden. Betroffen sind inzwischen hunderttausende von Internetnutzern. Viele von ihnen schildern ihre Erfahrungen in einer Reihe von Internetforen. Diese besagen unter anderem, dass selbst jene, die aus Angst bereits bezahlten, erneut Zahlungsaufforderungen erhalten. Auf Anfragen und Einwendungen antworten die Anbieter niemals individuell, sondern immer mit Standard-Mails und demselben Wortlaut. So entsteht viel menschliches Leid, ergaunern sich Abzocker ungerechtfertigt hohe Summen.
Eine Gesetzesänderung könnte dem Treiben wirkungsvoll Einhalt gebieten. Damit es zu einem ungewollten Vertragsabschluss erst gar nicht kommt, sollten Abonnementverträge per Internet nur möglich sein, wenn der Kunde den Vertrag noch einmal schriftlich bestätigt. Dies würde dazu führen, dass der Internetbenutzer eine „Abo-Falle“ umgeht.

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
1803 08.04.2008 06.06.2008 in der parlamentarischen Prüfung Jürgen Husen

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