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DemokratieOnline - Petition Grundsatzfragen zu Rentenversicherungsleistungen: Hinzuverdienstgrenzen

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Titel der Petition
Thema
Grundsatzfragen zu Rentenversicherungsleistungen: Hinzuverdienstgrenzen Sozialversicherung, Kinderbeihilfen, Arbeitsmedizin
Mit der Petition wird begehrt, dass die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Renten aus gesundheitlichen Gründen oder bei Frühpensionierung aus gesundheitlichen Gründen gänzlich gestrichen werden. Die letzten 10 Jahre brachten durch gesetzliche Regelungen drastische Einschnitte in den Berechnungen zur Frühberentung und Frühpensionierung. Das führte bei den Betreffenden zu einer deutlichen Verringerung ihrer Altersrente bzw. Penionsansprüche bleiben auch nach Erreichung der Altersgrenze stark begrenzt.

Begründung:
Diese stark gekürzten Renten und gekürzten Pensionen führen in zunehmend vielen Fällen dazu, dass ansonsten ausreichend versorgte Rentner und Pensionäre bei Erreichen der für sie normalen Altersgrenze in die Lage kommen, zusätzlich zu ihrer Altersversorgung Hartz4 beantragen zu müssen, da ihre Rente/Pension nicht zum Lebensunterhalt reicht. Die Zuverdienstgrenze ist ein enormes Hemmnis und führt dazu, dass auch bei Befähigung und Eignung keine Beschäftigung angonommen wird, die zu einer Rentenkürzung/Pensionskürzung führt, weil die in Frage kommenden Beschäftigungen zu gering bezahlt werden. Wenn man künftig möglichst Bedürftigkeit im Alter vermeiden will, sollte der Gesetzgeber auch dafür sorgen, dass wer immer es kann, soviel als möglich dazuverdient, dass weitere zusätzliche Rentenansprüche erarbeitet werden können, die dann im Alter zur bisherigen Rente/Pension dazukommen und damit die Ansprüche auf Sozialhilfe vermeiden. Wenn man bedenkt, dass Renten- und Pensionsansprüche keine Sozilleistung im Sinne der Bedürftigkeit sind, sondern durch frühere Arbeit erworbene, dann ist es nicht einsichtig, diese wegen eines zusätzlichen Einkommens zu kürzen! (Dies gilt streng genommen auch für Witwen- und Witwerrenten.) Ein weiterer Aspekt erscheint mir auch wichtig: Unternehmen erkennen zunehmend, wie wichtig es ist, auf die Lebenserfahrung Älterer zurückzugreifen und schätzen es, wenn ein solcher Mitarbeiter dann etwas ""billiger"" arbeitet als ein Jüngerer. Das kann der aber nicht, wenn er nicht als Absicherung seine komplette (wegen geringen Alters gekürzte komplette) Rente behält! Es kann nur im Interesse des Staates und auch der Sozialversichtungsträger sein, wenn der Frührentner/Frühpensionär weiterhin arbeitet, zusätzlich Steuren bezahlt und in die Kranken- und Pflegekassen, sowie in die Rentenkasse zusätzlich bezahlt. Diese Vorteile werden verschenkt durch die derzeitige Rechtslage. Dazu kommt ein Aspekt, der nichts mit Geld zu tun hat, aber die Lebsnqualität der Frührentner/Frühpensionäre betrifft. Dadurch dass dieser Personenkreis wenn auch in einem zeitlich geringeren Aufwand wie die Gesunden arbeitet, kommt er mit einem Kollegenkreis zusammen, hat also mehr Außenkontakte, bleibt körperlich und geistig, soweit es seine Behinderung oder Krankheit erlauben, eher fit und wird nicht so schnell zum Pflegefall. Zudem, wenn es sich um Familienväter und Mütter (die auch oft in höherem Alter als früher zu Eltern geworden sind) handelt, sind sie auch eher in der Lage, die heutzutage erwachsenen eigenen Kinder besser zu unterstützen, denn das Kindergeld wird oft nicht bis zum Ende der Ausbildungszeit bezahlt (die Ausbildung kann oft erst nach langen Wartezeiten begonnen werden, die Auszubildenden sind teilweise selber schon Eltern, bevor sie ihr Berufsziel erreichen.) und es entstehen auch hier Versorgungslücken, die oft unnötigerweise zu Bedürftigkeit führen.

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
195 14.04.2008 13.06.2008 in der parlamentarischen Prüfung Edeltraud Studer

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