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671 Petitionen | 1148.726 Zeichnungen | Stand 1.10.2008 
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DemokratieOnline - Petition Unterhaltsrecht: Gleichstellung der Kinder

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Titel der Petition
Thema
Unterhaltsrecht: Gleichstellung der Kinder Sozialversicherung, Kinderbeihilfen, Arbeitsmedizin
Mit der Petitin soll erreicht werden, dass alle Kinder (eheliche, nichteheliche, von zahlungsfähigen bzw. zahlungsunfähigen Vätern) in Deutschland gleichgestellt werden.

Begründung:
Es geht hier um die Situation alleinerziehender Mütter, was natürlich umgekehrt auch für Väter in der gleichen Situation gelten kann.

Zur Zeit werden Kinder zahlungsunfähiger Väter vom Staat mit einem Unterhaltsvorschuss von 125,- € maximal 7 Jahre unterstützt. Wenn der betreuende Elternteil wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren nicht arbeiten kann, wird er behandelt wie jeder Hartz IV-Empfänger. Wenn der betreuende Elternteil arbeiten möchte und die Kostenübernahme durch das Jugendamt in Anspruch nimmt, kann er sich nicht frei für die Art der Betreuung entscheiden. Z. B. werden Au Pairs grundsätzlich nicht finanziert.

Ein Kind eines zahlungsfähigen Vaters erhält einen Unterhalt von Minimum 276,- € pro Monat so lange bis es eine Ausbildung/Studium abgeschlossen hat und eigenes Geld verdient. Der betreuende Elternteil bekommt einen Betreuungsunterhalt mindestens in den ersten drei Jahren in Höhe des letzten Nettoeinkommens vor der Schwangerschaft.

Dies ist eine ganz eindeutige Ungleichbehandlung und der Staat macht hier seine eigenen Gesetze, wenn er den Betreuungsunterhalt bzw. den Unterhaltsvorschuss übernehmen muss. Er hält sich nicht an die Gesetze, die er zahlungsfähigen Vätern auferlegt. Die Kinder zahlungsunfähiger Väter und deren Mütter sind also stark benachteiligt. Sie können von dem Geld, das ihnen der Staat zugesteht keine adäquate Pflege und Erziehung ihrer Kinder gewährleisten. Niemand kann von diesem Geld seine Familie gesund ernähren oder am gesellschaftlichen Leben oder Frühförderung der Kinder durch Musikschule oder Sportverein teilnehmen. Es reicht nur für das Nötigste.

Wenn eine alleinerziehende Mutter eine neue Lebenspartnerschaft eingeht und von Hartz IV lebt, wird zuerst einmal geprüft, ob der Lebenspartner für den Unterhalt sorgen kann und dementsprechend gekürzt oder gar nichts mehr gezahlt. Der Lebenspartner hat also auch den Unterhalt für ein Kind zu übernehmen, das gar nicht sein eigenes ist. Ein zahlungsfähiger Vater wird dadurch nicht von seinen Pflichten entbunden. Er zahlt mindestens den Kindesunterhalt für seine Kinder weiter.

Es ist auch nachvollziehbar, dass durch dieses Gesetz (Hartz IV) neue Lebenspartnerschaften verhindert werden, obwohl es für die Entwicklung eines Kindes wichtig wäre, eine männliche und weibliche Bezugsperson zu haben.

In Artikel 6 des GG wurden im Absatz 5 eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt, er sollte um die Gleichstellung von Kindern zahlungsfähiger und zahlungsunfähiger Kinder ergänzt werden, damit alle Kinder gleiche Startchancen haben. Wenn dem Staat und der Gesellschaft die gesunde Entwicklung von Kindern so wichtig ist, sollte hier nicht gespart werden.

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
421 06.05.2008 03.07.2008 in der parlamentarischen Prüfung Irmgard Lehrbach

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