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DemokratieOnline - Petition Einkommensteuer: Gleichbehandlung von Arbeitnehmer und Selbständigen

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Titel der Petition
Thema
Einkommensteuer: Gleichbehandlung von Arbeitnehmer und Selbständigen Finanzwesen
Mit der Petition soll eine steuerliche Gleichbehandlung von Arbeitnehmer und Selbständigen erreicht werden.

Begründung:
Zum einen muß wieder eine Gleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen erfolgen. Denn nach derzeitigem Recht ist es Selbstständigen möglich, die jeweiligen Fahrtkosten für vollständige Entfernungskilometer steuerlich als ""Betriebskosten"" abzusetzen. Dieses Recht wird jedoch den Arbeitnehmern nicht zugebilligt, was m.E. einen Verstoß gegen den verfassungsmäßig festgelegten Gleichheitsgrundsatz darstellt. Auch handelt es sich bei den Fahrten der Arbeitnehmer zwangsläufig um Werbungskosten, obwohl dieses in der derzeitigen Fassung des EStG § 9 Abs. 2 Satz 1 anders geregelt ist. Jedoch steht diese Regelung im absoluten Widerspruch zum § 9 Abs. 1 Satz 1 (""Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen""). Da die Fahrten eines Arbeitnehmers aber unbedingt notwendig sind, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und somit Einnahmen erzielen zu können, dienen diese unabstreitbar der ""Sicherung und Erhaltung der Einnahmen"". Des weiteren kann es nicht sein, daß die ersten 20 km des Arbeitsweges steuerlich als ""Privatvergnügen"" des Arbeitnehmers angesehen werden, jedoch die darüber hinausgehenden Entfernungen nicht. Dieser Umstand, daß in nur einem Satz des EStG ""Gleiches"" als ungleich bzw. ""Ungleiches"" als gleich deklariert werden, stellt einen untragbaren, vom Arbeitnehmer nicht zu verstehenden, aber auch nicht zu akzeptierenden Zustand dar. Zum anderen ist die (teilweise) bestehende Höchstbetragsbegrenzung im Rahmen des Werbungskostenabzugs für Fahrten des Arbeitnehmers von der Wohnung abzuschaffen. Hier verweise ich einerseits auf die zwingend notwendige Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie die Ungleichbehandlung von gleichen Sachverhalten. Andererseits soll hiermit erreicht werden, daß Arbeitnehmer - vor allem kleiner und mittlerer Einkommen, die weite Wegstrecken zu Arbeitsstätte in Kauf nehmen, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, steuerlich entlastet werden. Abschließend stelle ich fest, daß zur Zeit durch Arbeitnehmer nur eine Fahrt zur Arbeitsstätte pro Kalendertag steuerlich abgesetzt werden kann. Auch dieses ist ein nicht hinnehmbarer Zustand - und das gerade in Zeiten, in den vom Arbeitnehmer immer mehr Mobilität und Flexibilität erwartet wird, wobei gerade Arbeitgeber und Staat dieses von den Erwerbstätigen erwarten. Daher kann es nicht sein, daß Arbeitnehmer, die Mobilität bzw. Flexibilität beweisen und daher teilweise mehr als einmal pro Kalendertag beruflich veranlaßt ihre Arbeitsstätte aufsuchen (müssen), dafür steuerlich ""bestraft"" werden, obwohl sie der Erwartungshaltung von Arbeitgebern und Staat nachkommen. Aber auch hier verweise ich auf die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen sowie die Ungleichbehandlung von gleichen Sachverhalten - 1. Fahrt: Werbungskosten - 2. Fahrt am selben Kalendertag: keine Werbungskosten - obwohl es sich bei beiden Fahrten um Aufwendungen zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen handelt?

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
473 21.05.2008 15.07.2008 in der parlamentarischen Prüfung Mario Kaeß

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