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671 Petitionen | 1148.726 Zeichnungen | Stand 1.10.2008 
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DemokratieOnline - Petition Erziehungsgeld/Elterngeld: Geschwisterkind

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Titel der Petition
Thema
Erziehungsgeld/Elterngeld: Geschwisterkind Sozialversicherung, Kinderbeihilfen, Arbeitsmedizin
Mit der Petition soll eine Änderung des § 2 Abs. 7 Bundeselterngeldgesetz dahingehend erreicht werden, dass auch die Zeit der Erziehung eines Geschwisterkindes unter drei Jahren, das wegen fehlender Kindergartenplätze von der Mutter betreut wird, bei der Berechnung der 12-monatigen Rahmenfrist für die Einkommensermittlung wie auch schwangerschaftsbedingte Krankheit oder Elterngeldbezug außer Betracht gelassen wird.

Begründung:
Alle Mütter, die im Beschäftigungsverhältnis stehen sich im gezwungenen Erziehungsurlaub zur Betreuung des erstgeborenen Kindes befinden und deshalb keinen Einkommen haben, werden im Vergleich zur Erstgebährenden sichtlich benachteiligt. Dies widerspricht dem Grundgesetz und dem Grundgedanken des Elterngeldgesetzes (es soll den Anreiz zur mehr Geburten geben). Sie werden Arbeitslosen und Hausfrauen gleichgestellt, was überhaupt nicht zutrifft. Ihnen entgeht wegen der erneuten Entbindung genauso Einkommen, wie auch einer Erstgebährenden. Ich hätte längst wieder voll gearbeitet und hätte meinen vollen Verdienst, wenn ich für mein Kind einen Kindergartenplatz oder anderweitige Betreuung hätte. Wenn eine Frau bei beiden Kindern in Genuß von Elterngeld in Höhe des Nettoentgeltes kommen will, muß der Abstand zwischen den Kindern mindestens 4 Jahre sein (2,9 Jahre bis Kindergarten+ 12 Monate Rahmenfrist + Mutterschutz von 2 Monaten). Welcher Arbeitgeber läßt sich auf solch einen kurzfristigen Wiedereinstieg ein? Z.B. in der Sozialversicherung ist dies unmöglich, da allein die Wiedereinarbeitung 6 Monate dauert. Dies hat zur Folge, daß diese Frauen im Berufsleben benachteiligt werden. Die berufliche Aufstiegschancen kann man bei so einer langjährigen Familienplannung vergessen. Auch die Tatsache einer Risikoschwangerschaft nach einer Wartezeit von 4 Jahren müssen wohl einige in Kauf nehmen, die erneut das Elterngeld in Höhe Ihres Nettogehaltes haben möchten. Resümee: Die Mütter, die sich um weiteren Nachwuchs bemühen, sich um Ihr erstes Kind kümmern, Familienplannung schnellstmöglich abschliessen möchten, damit sie wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, werden mit dem § 2 Abs. 7 BEEG zum Sockelbetrag von 300,00 Euro verdonnert!!!

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
297 29.04.2008 15.07.2008 in der parlamentarischen Prüfung Helena Meisner

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