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DemokratieOnline - Petition Sozialrecht: Nichtanrechnung von Altersvorsorge auf Grundsicherung nach dem SGB XII

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Titel der Petition
Thema
Sozialrecht: Nichtanrechnung von Altersvorsorge auf Grundsicherung nach dem SGB XII Sozialversicherung, Kinderbeihilfen, Arbeitsmedizin
Der Petent begehrt für Altersvorsorge-Sparer - eben nicht nur Riester-Sparer - einen Freibetrag der Nichtverrechnung zur Grundsicherung; zumindest für staatliche Förderungen, für alle selbstgezahlten Beiträge und die daraus entstehenden Renditen.

Begründung:
Es ist m. E. nicht einzusehen, warum Bürger, welche versuchen ihre Altersvorsorge aktiv zu gestalten, bestraft werden sollen! Diese Bürger sind u. U. und wie vorgenannt gar Geringverdiener und bestreiten diese private Altersvorsorge unter jetzigen Entbehrungen.
Von Politikseite wurde ja auch gefordert, zugunsten eigener Altersvorsorge besser auf den Urlaub zu verzichten. Bestraft werden diese Bürger in dem Sinne, dass ihre Altersvorsorge mit der Grundsicherung verrechnet wird, was dazu führt, dass letztlich Bürger unterstützt werden, welche Eigeninitiative zur Altersvorsorge für nicht nötig erachteten.
Schlussendlich hat dieses Vorgehen völlig unbefriedigende Konsequenzen: Heutiger Verzicht führt in vielen Fällen zur späteren Wegnahme! In diesem Zusammenhang halte ich es für wichtig, an Artikel 14 Grundgesetz, hier insbesondere (3) erster Satz zu erinnern. Denn wenn die Allgemeinheit sich um Eigeninitiative zur Altersvorsorge bemüht, dann kann nicht für die Minderheit, welche dies als unnötig erachtet, die Allgemeinheit enteignet werden!
Der Einwand, dass manchen Menschen aus finanziellen Erwägungen heraus keine Eigenvorsorge möglich ist, kann nicht gelten! Dies hängt schon allein mit dem Aufbau der Fördermöglichkeiten, beispielsweise der Riester-Rente, zusammen. Hier sind nur sehr geringe Beiträge erforderlich, um zumindest Teilförderung zu erhalten.

Meine Forderung daher: Eigeninitiative muss sich lohnen! Jetziger Verzicht, um zusätzliche Altersvorsorgeansprüche zu erreichen, darf nicht zur Verrechnung mit der Grundsicherung führen! Für Altersvorsorge-Sparer (eben nicht nur Riester-Sparer!) muss ein „Freibetrag der Nichtverrechnung“ zur Grundsicherung geschaffen werden!
Zumindest für staatliche Förderungen, für alle selbstgezahlten Beiträge und die daraus entstehenden Renditen! Festgemacht werden könnte dieser Freibetrag beispielsweise an den Summen, welche im Rahmen der Höchstförderung bei Riestersparplänen als Rente bei einer Rendite von bis zu 12 % zu erwarten sind, hier als Grundlage ein 18 Jahre junger Bürger, der bis zu seinem 67 Lebensjahr eine Altersvorsorge in den o. g. Grenzen bespart.
Versicherungsmakler (bekanntlich Interessenvertreter ihrer Kunden) könnten m. E. dazu neigen, ihren Kunden derzeit von einer Eigenvorsorge abraten, wenn eine Verrechnung der Selbigen mit der Grundsicherung absehbar ist. Dies allein schon aus Haftungsgründen! Alternativ dazu müsste der Versicherungsmakler, unter den derzeitigen Voraussetzungen, ein ziemlich „abenteuerliches“ und sicher nicht gewolltes „Ablaufmanagement“ im Kundeninteresse betreiben. Mithin treibt die Bundesregierung die Versicherungsmakler hierdurch in eine Zwangssituation, aus welcher die Makler, im Falle einer Haftungsklage ihrer Kunden, nicht unbeschadet hervorgehen können. Dies ist nicht hinnehmbar!

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
2049 09.06.2008 05.08.2008 in der parlamentarischen Prüfung Udo Rummelt

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