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DemokratieOnline - Petition Ausweise: Erfassung biometrischer Daten

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Titel der Petition
Thema
Ausweise: Erfassung biometrischer Daten Rechtspflege
Mit der Petition soll erreicht werden, dass biometrische Merkmale in Pässen nur dann aufgenommen werden, wenn der einzelne Bürger dies ausdrücklich wünscht. Das Passgesetz ist dementsprechend zu ändern.
Biometrische Merkmale dürfen in Personalausweisen nicht enthalten sein.
Die digitalen Daten zur Person im Pass und Personalausweis dürfen nur unter Berührung auslesbar sein. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass Zugänge z.B. für Dienstleistungen und Produktnutzungen immer auch nichtbiometrisch anzubieten sind.

Begründung:
Seit vorigem Jahres besteht für jeden deutschen Bürger, der einen neuen Pass beantragt, der Zwang biometrische Merkmale (zzt. Fingerabdrücke und Gesichtsbild) abzugeben. Die biometrischen Merkmale werden zusammen mit Personendaten digital im Pass abgelegt und sind berührungslos auslesbar. Dieses Jahr soll nun der digitale Personalausweis beschlossen werden, der u. a. ebenfalls die genannten biometrischen Merkmale in digitaler Form und berührungslos auslesbarer enthalten soll.

Mit der Einführung des digitalen Passes erfolgte der Beginn einer anlasslosen digitale Erfassung von körperlicher Merkmalen der deutschen Bürger durch den Staat. Dies soll nach letzten Aussagen des Bundesinnenministers beim Personalausweis abgemildert werden, in dem dort Fingerabdrücke auf freiwilliger Basis erfasst werden. Der Vorgang der zwangsweisen digitalen Erfassung von körperlichen Merkmalen verstößt nicht nur gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes, sondern ist im Angesicht deutscher Geschichte auch unklug.

Jeder deutsche Bürger hat das Recht auf einen Pass und einen Personalausweis ohne dass er dabei in eine entwürdigende Situation gebracht werden darf, die darin besteht, dass er sich vom Staat körperlich (biometrisch) registrieren lassen muss. Dies trifft aktuell auch noch für den Personalausweis zu, da dort weiterhin zwangsweise das digitale biometrische Gesichtsbild abgelegt wird.

Es gibt zur Zeit keinen sachlich begründbaren Anlass neue Personaldokumente einzuführen. Die bisherigen Dokumente sind bewährt und sicherheitstechnisch auf einem international anerkannt sehr guten Stand. Die biometrischen Merkmale im neuen Pass werden aktuell und absehbar durch keinen Staat der Welt ausgewertet. Und dies ist auch gut so, da es international keine rechtlich verbindlichen Standards gibt, wie ein Land mit derart ausgelesenen persönlichen Daten verfahren darf. Das biometrische Merkmal Gesichtsbild in Personalausweisen ist zur zweifelsfreien Identifikation nicht notwendig. Hier reicht ein analoges Bild, welches auch auf einem Ausweis im Scheckkartenformat gut erkennbar ist.

Infolge der staatlichen Erfassung biometrischer Merkmale wird die Wirtschaft die Biometrie bei Sicherheitsprodukten verstärkt einsetzen. Für den Zugang zu Veranstaltungen oder zu Bankkonten wird die Entwicklung dann vorrangig auf biometrische Identifikationssysteme ausgerichtet werden. Dies bringt aber keinen Sicherheitsgewinn, denn durch diese Entwicklung werden die Bürger angehalten ihre biometrischen Merkmale an vielen Orten preiszugeben. Doch was ist, wenn über die Biometrie Dienstleistungen und Produkte gesichert sind und die biometrischen Merkmale eines Bürgers in die Hände Krimineller oder auch nur ‚geschäftstüchtiger“ Menschen geraten ? Pins und Codes können schnell getauscht werden, aber biometrische Merkmale nicht! Das digitale biometrische Gesichtsbild wird eine unkontrollierbare automatische Personenidentifizierung aus Videoaufzeichnungen ermöglichen.

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
716 03.06.2008 12.08.2008 in der parlamentarischen Prüfung Jürgen Rehatschek

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