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DemokratieOnline - Petition Kassenarztrecht: Abrechnung der Leistungen von Kassenärzten und Krankenhäusern

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Titel der Petition
Thema
Kassenarztrecht: Abrechnung der Leistungen von Kassenärzten und Krankenhäusern Sozialversicherung, Kinderbeihilfen, Arbeitsmedizin
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Kassenärzte und Krankenhäuser zukünftig ihre Leistungen direkt und zeitnah mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Begründung:
Die gegenwärtige Vorgehensweise zur Erstattung der Aufwände für Ärzte und Krankenhäuser bewirkt zum Einen Unsicherheit beim Arzt / Krankenhaus, da nicht gewiss ist, dass alle Aufwendungen auch erstattet werden. Desweiteren ist die Richtgrößen-Methode gem. SGB V speziell für Ärzte mit sehr vielen alten Patienten oder für Schwerpunktärzte ein Handycap, obwohl ältere Patienten statistisch mehr Medikamente benötigen; ebenso chronisch kranke Patienten der Schwerpunktärzte. Zwar kann ein Arzt Praxisbesonderheiten als Ursache für die Überschreitung der Richtgrößen einwenden, aber dies ist mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbunden und unterliegt letztlich auch der Ungewissheit, ob dem Antrag stattgegeben wird.

Ebenso ist die aktuelle Verfahrensweise und die damit vebrundene Anonymisierung der Patientendaten ein Schwachpunkt, da sie die Möglichkeit zum Misbrauch bietet.

Was bei privat versicherten Patienten bereits Usus ist (Arzt schickt Rechnung an Patient, Patient beantragt Erstattung bei Krankenkasse) ist in ähnlicher Form - ohne die Schnittstelle ""Patient"" - sicherlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen möglich: Patient ist krank, Arzt / Krankenhaus erbringt Leistung, Arzt / Krankenhaus erstellt Rechnung und reicht diese direkt bei der Krankenkasse des Patienten ein, Krankenkasse erstattet zeitnah die Kosten.

Mit den o.a. Vorschlägen ist ein Abbau von Bürokratie, eine Erhöhung der Transparenz der Kassenleistungen durch direkten Zusammenhang Patient - Kosten sowie eine schnelle Erstattung der Kosten (ca. 4-6 Wochen ab Rechnungseingang bei der Krankenkasse sind ein realistischer Maßstab) für den Arzt möglich. Ebenso muss der Arzt / das Krankenhaus nicht mehr fürchten, entstandene Kosten durch Zunahme von Patienten oder schwerwiegende Krankheiten der Patienten nicht erstattet zu bekommen. Es macht keinerlei Sinn, dem behandelnden Arzt eine maximale Zunahme der Patientenzahl oder seines Budgets vorzuschreiben, da dies von zuvielen individuellen Faktoren abhängt. Im Fall von Zweifeln steht es der Krankenkasse frei, die Kosten / Abrechnung des Arztes personenbezogen zu hinterfragen, da die Kosten und die Diagnose des Patienten der Krankenkasse durch die direkte Abrechnung unmittelbar vorliegen; als Beispiel sei genannt, dass die Kosten für einen Krebspatienten und einen Patienten mit Heuschnupfen deutlich unterschiedlich sind; beide Kosten lassen sich aber nachvollziehbar erklären. Also muss es für den Arzt auch möglich sein, beide Patienten nach allen Möglichkeiten zu behandeln, ohne über ein Budget oder Richtgrößen nachdenken zu müssen.

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
103 25.06.2008 13.08.2008 in der parlamentarischen Prüfung Stefan Duscher

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