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DemokratieOnline - Petition Pfändungsschutz: Anhebung der Pfändungsfreigrenze

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Titel der Petition
Thema
Pfändungsschutz: Anhebung der Pfändungsfreigrenze Finanzwesen
Mit der Petition wird die Anhebung der Pfändungsfreigrenze auf 1.500 Euro für die erste Person und für jede weitere Person auf 450 Euro begehrt, dabei ist ggf. das Kindergeld anzurechnen. Die Pfändungsfreigrenze soll für alle Berufsgruppen gelten und die laufende Anhebung der Freigrenze soll an die Diätenerhöhungen der Bundestagsabgeordneten gekoppelt werden.

Begründung:
Die jetzigen Grenzen entsprechen nicht mehr den Lebensumständen in unserer Gesellschaft. Durch die jetzige Regelung ist ein Menschenwürdiges Leben nicht mehr möglich. Der Soziale Absturz ist vorprogrammiert. Die Lasten des Absturzes trägt dann wieder die Allgemeinheit. Das macht keinen Sinn. Es kann nicht sein, die Gläubiger zu befrieden, wenn im Anschluss die Schuldner ihr weiteres Leben auf Kosten der Staatskasse finanziert bekommen. Es ist doch viel sozialer, wenn der einzelne soviel zum Leben für sich behalten darf, das er der Allgemeinheit nicht zu lasten fällt. Parallel dazu, müsste der Gesetzgeber eine Vorschrift/Gesetz veranlassen, die jeden zwingt, sich gegen persönliche Schäden, wie Gesundheit und/oder Finanzieller Art abzusichern. Beispiel: Man kann kein Fahrzeug anmelden, ohne ein Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Folgende Absicherungsarten sollten gesetzlich, mit der Anhebung der Pfändungsgrenzen, verankert werden:
1.Zusätzliche Rentenversicherung wenn man Pflichtversichert ist. Ziel muß sein, die ständig sinkenden Renten gegenüber dem erzielten Nettoverdienst aus zugleichen.
2.Zusätzliche private Vorsorge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und ggf. der Pflegeversicherung.
3.Private Unfallversicherung (wegen Schutz: 24 Std. am Tag und das 365/366 Tage im Jahr), inkl. Todesfall von 10% der Versicherungssumme.
4.Invalidität zusätzlich versichern, berechnet auf den Haupterwerb, ohne Nebentätigkeiten. Die Versicherungssummen werden häufig zu niedrig angesetzt. Hier wird immer wieder Versucht die Beiträge niedrig zuhalten, mit dem Versuch, die Differenz durch eine Nebentätigkeit (Minijob) auszugleichen. Wer bei Invalidität ist dann noch wirklich in der Lage, solch eine Tätigkeit auszuführen?
5.Private Haftpflicht um sicht gegen Schäden an Personen und Sachen abzusichern.
6.Hausrat um im Schadensfall nicht Mittellos da zu stehen. Es geht um die Alltäglichen Dinge im Haushalt, die da sind: Kleidung, Möbel, Gegenstände für die Wohnungseinrichtung, Wasch-maschine, Bügeleisen, Fön, um nur einige zu nennen.

Die Rangordnung von Pfändungen muß dem zufolge auch geändert werden. Diese Vorsorge muß absoluten Vorrang haben. Nur in diesem Bereich sollen Pfändungen auch unterhalb der genannten Grenzen möglich sein, aber auch nur zu diesem Zweck..

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
131 02.07.2008 03.09.2008 in der parlamentarischen Prüfung Hans-Walter Henningsen

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