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DemokratieOnline - Petition Zivilproßzessordnung: Gerichtliches Mahnverfahren

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Titel der Petition
Thema
Zivilproßzessordnung: Gerichtliches Mahnverfahren Rechtspflege
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das gerichtliche Mahnverfahren in Form und Ablauf zu ändern. Es soll der Eindruck vermieden werden, bei der ungeprüften Forderung des Antragstellers handele es sich um ein rechtskräftiges Urteil des zuständigen Amtsgerichts.

Begründung:
Obwohl im Schreiben des Amtsgerichts darauf hingewiesen wird, daß die Forderung des Antragsstellers nicht geprüft wurde, wird die Forderung durch den amtlichen Briefkopf des Anschreibens aufgewertet. Das betrifft vor allem Menschen, die den Umgang mit amtlichen Schreiben, juristischen Texten und beigefügten Rechtsbelehrungen nicht gewohnt sind, oder sich schlicht von einem Schreiben des Amtsgerichts beeindrucken oder einschüchtern lassen. Dadurch leistet das Amtsgericht aktive Hilfe zur Eintreibung, unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Forderung. Dagegen geht der Empfänger eines solchen Schreibens von der Neutralität, bzw. von der Entscheidungsgewalt des Amtsgerichts aus.

Der Staat hat in jedem Fall sicherzustellen, daß auch Personen mit mangelnder Bildung, fehlender Erfahrung im Umgang mit Behörden und allgemeiner Unsicherheit bei derartigen Vorgängen nicht irrtümlich einer scheinbaren Aufforderung des Amtsgerichts nachkommen.

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
151 21.07.2008 04.09.2008 in der parlamentarischen Prüfung Peter Wurm

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