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DemokratieOnline - Petition Zivildienst: Dienstzeit freiwillig verlängern

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Titel der Petition
Thema
Zivildienst: Dienstzeit freiwillig verlängern Verteidigung
Mit der Petition wird begehrt, für anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach Artikel 12 a Abs. 2 GG, die zum Zivildienst einberufen werden, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die es ihnen wie den Grundwehrdienstleistenden (vgl. §6 b WPflG) ermöglicht, ihren Dienst freiwillig zu verlängern.

Begründung:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik stellt Wehrpflichtigen, die nach Art. 12a (1) GG zum Dienst bei den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband herangezogen werden, die Möglichkeit zu, nach Art. 4 (3) GG den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern und stattdessen einen Ersatzdienst, i. d. R. den Zivildienst, zu leisten.

Hierdurch wird sichergestellt, dass Wehrdienstfähige aus einer persönlichen Gewis-sensentscheidung nicht zum Wehrdienst gezwungen werden können und ihre Pflicht daher in Form eines Ersatzdienstes (Zivildienst) erfüllen können.

Hierbei sollen die Regelungen des Ersatzdienstes fest an den Gesetzen des Wehr-dienstes gebunden sein, um keine Vor- oder Nachteile gegenüber dem Wehrdienst zuzulassen.

Die Regelungen des Wehrdienstes erfasst das WPflG, die des Zivildienstes das ZDG.

Im § 6b des WPflG wird für Grundwehrdienstleistende die Möglichkeit freigehalten, den Grundwehrdienst auf Basis der Freiwilligkeit für mindestens einen bis längstens 14 Monate zu verlängern.

Eine entsprechende Regelung sieht das ZDG aber nicht vor.

Dies entspricht einer gesetzlichen Ungleichbehandlung von Zivildienstleistenden ge-genüber Grundwehrdienstleistenden, denen somit die Möglichkeit entzogen wird, auf sozial abgesicherter Basis einen Überbrückungszeitraum, etwa zwischen Zivildienst und Ausbildung, zu überwinden, ohne beispielsweise aufgrund von vorübergehender Arbeitslosigkeit auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit angewiesen zu sein.

Daher soll ein auf § 6b WPflG bestehendes oder in ähnlicher Form einzuführendes Gesetz es auch Zivildienstleistenden ermöglichen, ihren Dienst freiwillig verlängern zu können.

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
139 09.07.2008 09.09.2008 in der parlamentarischen Prüfung Tom Jahn

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