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DemokratieOnline - Petition Sprache: EU-Amtssprachen in öffentlichen Einrichtungen

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Titel der Petition
Thema
Sprache: EU-Amtssprachen in öffentlichen Einrichtungen Rechtspflege
Mit der Petition soll erreicht werden, dass alle öffentlichen Einrichtungen mit den Bürgerinnen und Bürgern in allen oder zumindest in den wichtigsten der EU-Amtssprachen (neben Deutsch also mindestens Englisch, Spanisch und Französisch) kommunizieren, Dokumente in diesen Sprachen ohne Übersetzung akzeptieren und auf Wunsch in diesen Sprachen ausstellen und alle Amtgeschäfte in diesen Sprachen durchführen.

Begründung:
Europa wächst zusammen! Dies ist eine erfreuliche, den Wohlstand und den Frieden fördernde und von der Mehrheit der Bürger positiv aufgenommene Entwicklung. Damit einhergehend wächst auch die Mobilität der Bürger. Auch dies eine positive Entwicklung. Viele nutzen die Möglichkeiten der Arbeitnehmerfreizügigkeit und arbeiten vorübergehend im EU-Ausland, ohne jedoch einen Daueraufenthalt dort anzustreben und daher oft auch ohne Anlaß, die lokale Amtssprache intensiv zu lernen.

Um ein Zusammenwachsen Europas weiter zu fördern und um Hemmnisse auf diesem Weg abzubauen, sollte es jedem EU-Bürger möglich sein, jede Kommunikation mit staatlichen Einrichtungen ohne Nachteile vollständig in der Amtssprache seines Heimatlandes durchzuführen. Daher sollten alle amtlichen Veröffentlichungen grundsätzlich in allen EU-Amtssprachen herausgegeben werden, Dokumente und Formulare sollten in allen Sprachen akzeptiert und ausgegeben werden.

Selbstverständlich ist es nicht möglich, in jedem Amt Ansprechpartner für alle EU-Sprachen vorzuhalten, jedoch sollten in solchen Fällen andere Möglichkeiten (z.B. automatisches Hinzuschalten eines Dolmetschers aus einem Call-Center) geschaffen werden, Rechte in jeder dieser Sprachen wahrnehmen und Pflichten in jeder dieser Sprachen zu erfüllen. Es sollte also nicht Aufgabe des EU-Ausländers sein, einen Dolmetscher zu stellen und zu bezahlen und Dokumente übersetzen zu lassen, vielmehr sollte dies Aufgabe der Behörden sein, die durch Synergieeffekte hier wesentlich günstig arbeiten können.

Ein entsprechender Beschluss des Deutschen Bundestages hätte zunächst nur Auswirkungen auf Behörden der Bundesrepublik Deutschland, würde also in erster Linie EU-Ausländern in Deutschland Vorteile bringen, hätte jedoch gleichzeitig eine Vorbildwirkung in der EU, sodass auf die Einführung vergleichbarer Regelungen im EU-Ausland gehofft werden kann.

Zeichner
Einreichung
Zeichnungsende
Verfahrensstand
Petent
91 03.07.2008 22.09.2008 in der parlamentarischen Prüfung Markus Havemann

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