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Petitionen in Deutschland - Hintergrund Das Petitionsrecht, d.h. sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, ist seit jeher im Grundgesetz (Artikel 17) der Bundesrepublik Deutschland verankert. Die tatsächlich wirksame Umsetzung dieses Grundrechts wurde 1975 durch die ebenfalls grundgesetzlich verankerte Einsetzung des Petitionsausschusses des Bundestags gefördert. Jedes Jahr gehen beim Petitionsausschuss durchschnittlich 19.000 schriftliche Petitionen ein, deren Bearbeitung in den Tätigkeitsberichten dokumentiert ist. Hinzu kommen neben ca. 70.000 Massenpetitionen (Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, wie z. B. Postkartenaktionen) auch etwa 1000 Sammelpetitionen (in Verbindung mit einer Unterschriftenliste eingereichte Petitionen). Jährlich wenden sich demnach zwischen 200.000 und 400.000 Bürger im Rahmen von herkömmlichen Petitionen an das Parlament. Modellversuch Online-Petitionen Jahrzehntelang war die Unterstützung einer Petition stark an das Engagement des Petenten gekoppelt, für sein Anliegen zu werben und möglichst viele Unterschriften für sein Anliegen zu sammeln. Im Herbst 2005 hat der Petitionsausschuss die zulässigen Formen von Petitionen erweitert. Zum Einen kann man seither eine Petition nicht nur schriftlich, sondern auch online einreichen. Eine noch bedeutendere Änderung ist aber die neue geschaffene Möglichkeit einer öffentlichen Petition. Diese wird auf dem Internetauftritt des deutschen Bundestages bekanntgemacht, wo die Petition von Anderen mitgezeichnet werden kann. Die technische Umsetzung der öffentlichen Online-Petitionen an den Deutschen Bundestag basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen. Deshalb werden die deutschen Online-Petitionen derzeit auch auf einem Server der Universität von Edinburgh verwaltet, was oft zu Irritationen bei potenziellen Unterstützern führt. Ein weiterer Nachteil des derzeitigen Angebots ist die geringe Benutzerfreundlichkeit, die nur die Ansicht einzelner Petitionen ermöglicht, jedoch keine vergleichende Übersicht oder Sortiermöglichkeiten nach häufig unterstützten Petitionen zulässt. Diese Funktionen und vieles mehr finden Sie jedoch bei uns auf DemokratieOnline.de. Bisher sind 378 Petitionen der seit September 2005 eingereichten 671 öffentlichen Online-Petitionen durch den Bundestag beraten worden. Fortsetzung folgt ? Im vergangenen Herbst hat das Parlament die Firma Zebralog beauftragt, den seit September 2005 laufenden Modellversuch "Online-Petitionen an den Deutschen Bundestags" in Form einer Technikfolgenabschätzung auszuwerten. Als Ergebnis soll ein Anforderungskatalog für die Fortsetzung des Angebots über 2007 hinaus entstehen. Sowohl die gute Resonanz auf das neue Online-Angebot als auch die positive Haltung des Petitionsausschusses gegenüber diesem neuen Ansatz lassen also darauf hoffen, dass auch über diesen Herbst hinaus die Bürger die Möglichkeit haben werden, sich öffentlich mit Ihren Wünschen und Anregungen an das Parlament zu wenden.
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