Jedem seine Petition
 
671 Petitionen | 1148.726 Zeichnungen | Stand 1.10.2008 
Suchen  
Login
Nickname

Passwort


Passwort vergessen?

Du hast noch keinen Account?
Registrieren ?

Konzepte der Politik

  Übersicht

  Kategorien

  neue Beiträge

  beliebte Beiträg..

  interaktive Ansicht

  Liste der Beiträ..

  Beitrag schreiben

  Abhängigkeit anl..


Petitionen

  Übersicht

  Petitionsliste

  in der Zeichnung

  nach Themen

  abgeschlossene

  beliebte Petitionen

  interaktive Ansicht

  Statistik


Hauptmenü
HomeForumNewsletterLinksKontaktSitemapSuche

Information

DemokratieOnline - Das Forum rund ums Thema Petition: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschusses

» Weiterempfehlen


Willkommen im DemokratieOnline-Forum, alles Interessante zum Thema Petition!
/  Forenindex
   /  Petitionen
/  Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschusses
Page 1 of 2[1]2»
Topic drucken 
Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschusses
Topic drucken  eMail Topic  
Älteste zuerst Thread 

Pfeiffer Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu

Aktivist


Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln


Informationsunterdrckung, Willkr und Pannen :

http://www.abgeordnetenwatch.de/kersten_steinke-575-37836--f259539.html#q259539

... stimmt, es hat sich tatschlich rein garnichts gendert :

http://www.abgeordnetenwatch.de/kersten_steinke-575-37836--f260078.html#q260078

q.e.d. Mad Mad Mad Mad Mad Mad Mad Sad Razz Surprised
»16.07.2010 16:42 Profil

Pfeiffer Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu

Aktivist


Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln


ber das rechtswidrige Verhalten seitens des Bundesministeriums der Justiz gibt es sicherlich noch massiven Diskussions- und insbes. weiteren Handlungsbedarf :

http://www.are-org.de/are/files/Dr.%20Was.%20-Ur.%201%20T.%20.pdf
http://www.are-org.de/are/files/Dr.%20Was.%20-Ur.%202%20T..pdf
http://www.are-org.de/are/files/Dr.%20Was.%20-Ur.%203%20T..pdf
http://www.are-org.de/are/files/Ur.%20Dr.%20-Was.%204%20x.pdf
http://www.are-org.de/are/files/Ur.%20Dr.%20-%20Was.-5x.pdf
http://www.are-org.de/are/files/Bund.-%20Just.%20a..pdf
http://www.are-org.de/are/files/DR.%20J.%20W..pdf

- ber das willfhrige "Verschwinden-Lassen" der entspr. Beschlussbegrndung (...die auf den dubiosen und verdunkelten Stellungnahmen des BMJ basiert) zur .-Pet. fr die politisch verfolgten SBZ-Opfer/1945-49 seitens des Pet.-Ausschusses dto. :

http://www.abgeordnetenwatch.de/kersten_naumann-650-5982--f121074.html#q121074

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=4742.0

...ein BMJ, das sich nachweislich rechtswidrig verhlt ... und einen Pet.-Ausschuss, der gegen die Petenten agiert und dubiose Stellungnahmen des BMJ zurckhlt resp. "deckelt und verdunkelt", braucht in einem Rechtsstaat kein Mensch.

beraus bedauerlich ist zudem, dass der deutsche Steuerzahler die Kosten der rechswidrigen Machenschaften bezahlen muss: http://www.are-org.de/are/files/Dr.%20Was.%20-Ur.%201%20T.%20.pdf ... und das soll wirklich "im Namen des Volkes sein" ???
Mad Mad Sad Surprised Confused Mad Mad Mad Mad Mad Mad Surprised Sad
»19.06.2010 21:48 Profil

Pfeiffer Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu

Aktivist


Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln


Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, hat gem. aktuellem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig (!) gehandelt :

Zum Urteil :

http://www.are-org.de/are/?q=de/node/1273
»19.06.2010 11:16 Profil

Pfeiffer Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu

Aktivist


Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln


Betreff: Unterdrückung von Stellungnahmen zu E-Petitionen durch den Pet.-Ausschuss
Von: "Sigrid Pfeiffer" <Sigrid-Pfeiffer@web.de>
An: holger.boethling@politik-kommunikation.de
Datum: 01.03.09 16:23:23 Uhr Priorität: Hoch


erweiterter Header

Betreff: Unterdrückung von Stellungnahmen zu E-Petitionen durch den Pet.-Ausschuss
Von: "Sigrid Pfeiffer" <Sigrid-Pfeiffer@web.de> ins Adressbuch

Priorität: hoch! 01.03.09 16:23

Sehr geehrte Redaktion von Politik & Kommunikation,

mit Befremden und völligem Unverständnis habe ich die nachtehende "Laudatio" und Preisverleihung öffentlich zur Kenntnis genommen:

http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2008/pm_081205.html
"Die Bundestagsvizepräsidentin, Gerda Hasselfeldt, und die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kersten Naumann, nahmen den Preis, der von der Zeitschrift „Politik & Kommunikation“ verliehen wird, gestern in Berlin entgegen.
(...) Das Portal https://epetitionen.bundestag.de bietet den Nutzern eine einmalige Möglichkeit an Bürgerbeteiligung und Transparenz."

____________

Wie sich diese vorgebliche "Transparenz" in der Realität darstellt, mögen Sie bitte der nachstehenden Korrespondenz mit "meinem" Petitionsausschuss im 16. Deutschen Bundestag entnehmen; - Art. 17 GG und meine Informationsfreiheit als Petent verkommen zur völlig willkürlichen (!) Farce - und Sie verleihen E-Petitionen einen Preis für "Transparenz" ?

Ich bitte Sie sehr höflich darum, die skandalösen realen Verhältnisse in Ihrer Zeitschrift alsbald zu thematisieren; mit der Veröffentlichung meiner persönlichen Daten bin ich einverstanden. - Vielleicht sollten auch Sie einmal selber versuchen, die nachstehend thematisierten (unterdrückten) und ganz offensichtlich absolut fragwürdigen BMJ-Stellungnahmen einsehen zu dürfen, die durch Frau MdB Naumann nunmehr faktisch zum Staatsgeheimnis erklärt wurden - dann wissen auch Sie persönlich um die nicht vorhandene "Transparenz" und um die absolut fehlende Informationsfreiheit" bzgl. der (gedeckelten) "Politik-award-2008-E-Petitionen".

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Michael Pfeiffer
Dipl.-VerwW. (FH)

...bitte lesen Sie und staunen Sie nun über die unsäglich"preiswürdige Transparenz" seitens des Pet.-Ausschusses :

http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2008/pm_081205.html

Dank E-Petitionen gibt es eine schnellere und transparentere Verbindung zwischen Bevölkerung und Parlament.

___________________________________________

(…) “Demnach können Auskünfte über parlamentarische Vorgänge von Seiten des Bundestages verweigert werden. Auskunftsersuchen über Petitionsvorgänge sowie Stellungnahmen der Regierung hierüber muss also nicht nachgekommen werden.” (…)

______________

Deutscher Bundestag
-Petitionsausschuss-
Platz der Republik 1
11011 Berlin, 24.02.2009

Herrn Michael Pfeiffer
Grengeler Mauspfad 41
51147 Köln

Petitionsrecht
Ihre E-Mail vom 14.Februar 2009

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.

Der Ausschussdienst ist allerdings der Auffassung, dass Ihre Petition erfolglos bleiben wird. Das von Ihnen angesprochene Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ist nicht uneingeschränkt auf alle diejenigen Stellen und Einrichtungen anwendbar, die Aufgaben für den Bund leisten. Gemäß § 1, Absatz 1, Satz 2 IFG wird der Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesorgane und -einrichtungen für solche Institutionen festgeschrieben, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben übernehmen. Daraus ergibt sich, dass das IFG nicht auf parlamentarische Vorgänge angewandt werden kann.

Stellungnahmen der Bundesregierung, die der Petitionsausschuss zu einzelnen Petitionen anfordert, sind als Teil des parlamentarischen Vorgangs anzusehen. Demnach können Auskünfte über parlamentarische Vorgänge von Seiten des Bundestages verweigert werden. Auskunftsersuchen über Petitionsvorgänge sowie Stellungnahmen der Regierung hierüber muss also nicht nachgekommen werden. Es wird deshalb davon abgesehen, Ihre Petition ins Internet einzustellen.

Aus den genannten Gründen ist beabsichtigt, das Petionsverfahren abzuschließen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, dem Abschluss des Verfahrens innerhalb von sechs Wochen zu widersprechen und Einwendungen gegen die hiermit mitgeteilten Festsetzungen vorzubringen.

(Eingefügt : was hiermit faktisch am 27.02.2009 erfolgt ist :

https://epetitionen.bundestag.de//files/Petition-2920.pdf )

Sollten Sie innerhalb der sogenannten Frist nicht widersprechen, wird Ihre Petition in ein Verzeichnis erledigter Petitionen aufgenommen, das dem Petitionsausschuss zur Bestätigung vorgelegt wird. Einen weiteren Bescheid erhalten Sie dann nicht mehr.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

(im Original gezeichnet)
Wolfgang F.

________________

http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2008/pm_081205.html

(…) Das Portal epetitionen.bundestag.de bietet den Nutzern eine einmalige Möglichkeit an Bürgerbeteiligung und Transparenz. Dank E-Petitionen gibt es eine schnellere und transparentere Verbindung zwischen Bevölkerung und Parlament. (…)

_________________

Zu dem Sieg des Projekts Online-Petitionen beim Politikaward 2008 erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Loesekrug-Moeller:

(…) “Denn das Projekt Online-Petition hat gezeigt: Die Menschen wollen das. Und wir sind fuer die Menschen da.” (…)

_________________

Deutscher Bundestag, 11011 Berlin, 20.02.2009
-Petitionsausschuss-

Pet 4-16-07-35-030636

Herrn
Michael Pfeiffer
Grengeler Mauspfad 41
51147 Köln

Betr.: Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR
Bezug: Ihr Schreiben vom 09.02.2009 an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Kersten Naumann, MdB

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Kersten Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bzw. sein Ausschussdienst entscheidet jeweils im Einzelfall, ob einem Petenten eine Stellungnahme eines Bundesministeriums oder einer nachgeordneten Behörde übersandt wird. Einen Anspruch darauf oder gar auf Einsichtnahme in die Petitionsakte haben Petenten nicht.

Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bei dem gesamten Petitionsverfahren einschließlich der behördlichen Stellungnahmen und des Handelns des Petitionsausschussdienstes handelt es sich nämlich nicht um die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG, sondern um ein unmittelbar verfassungsrechtlich (Artikel 17 des Grundgesezes) geregeltes parlamentarisches Verfahren. Das Vewaltungsgericht Berlin hat diese Auffassung bestätigt (vgl. VG 2 A 112.07 vom 10. Januar 2008).

Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(im Original gezeichnet)
Birgit N.

__________________________

Wurde der 16. Deutsche Bundestag tatsächlich (vom BMJ) und / oder Petitionsausschuss) getäuscht ? :

http://www.are-org.de/are/?q=de/node/863

http://kpkrause.de/?p=304

__________________________

Die sog. Volksvertreter (!) schweigen eisern dazu (noch) :
__________________________

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5933&cmd=650&id=5933&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5785&cmd=650&id=5785&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5485&cmd=650&id=5485&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5874&cmd=650&id=5874&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen

____________


Schreiben v. 26.02.2009 an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herrn Peter Schaar:

_______________

Sehr geehrter Herr Bundesbeauftragter Schaar,

- der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
verweigert mir die Kenntnisnahme von zwei (-2-)
Stellungnahmen seitens des BMJ, die nachweislich zur
Zurückweisung meiner öffentlichen Petition für
die Opfer der pol. Verfolgung in der SBZ/1945-49
durch den Deutschen Bundestag führten; - nach
Ansicht eines renommierten Juristen (s.u.) wurde
der Pet.-Ausschuss (und somit auch der Deutsche
Bundestag) offenbar hierdurch vorsätzlich durch
Mitarbeiter des BMJ getäuscht.

Als Petent in einer Angelegenheit von
allgemeinem öffentlichen Interesse (nur für diesen
Fall werden öffentliche Petitionen bekanntlich
angenommen und freigeschaltet) sollte ich
einen Anspruch darauf haben, jene fragwürdigen
Stellungnahmen seitens des BMJ auch einsehen zu
dürfen - die zum Scheitern meiner öP für die
SBZ-Opfer/1945-49 führten.

Zum weiteren Kontext verweise ich auf
meine nachstehende E-Mail Korrespondenz
mit RA Dr. W. - und auf die entspr. Anhänge
(insbes. auf die fragwürdige Zurückweisungsbegründung
seitens des Pet.-Ausschusses).

Nach meinem Rechtsverständnis sollte das IFG
bzgl. der fragwürdigen Stellungnahmen seitens
des BMJ in jedem Falle (i.V.m. Art. 17 GG) analoge
Anwendung finden - wenn das Deutsche Petitionsrecht
nicht zur völligen Farce verkommen soll.

Höflich bitte ich Sie deshalb darum, den BMJ- oder den
Pet.-Ausschuss aufzufordern, mir die beiden
Stellungnahmen des BMJ in Kopie zu übersenden,
die explizit zum Scheitern meiner öP führten. Ich be-
absichtige, diese dubiosen Stellungnahmen durch Fachjuristen
rechtlich prüfen zu lassen - und aus diesem alleinigen
rechtsstaatlichen Grund muss ich diese Stellungnahmen
auch (in Kopie) haben.

In anderen Fällen übersendet der Pet.-Ausschuss
definitiv und unaufgefordert die eingeholten Stellungnahmen
seitens der involvierten Fach-Ministerien; - warum dürfen mir
nun ausgerechnet jene Stellungnahmen des BMJ ver-
weigert werden, die nach Expertenmeinung juristisch
nicht haltbar sind? - Das ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.

Um Antwort wird gebeten.

Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen.

Meine postalische Anschrift lautet :

Michael Pfeiffer
Grengeler Mauspfad 41
51147 Köln

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Michael Pfeiffer
Dipl.-VerwW. (FH)

Mad Mad Mad Mad Mad Mad Mad Confused Surprised Sad
»01.03.2009 16:32 Profil

Pfeiffer Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu

Aktivist


Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln


“Lang lebe der "transparente" Rechtsstaat BRD !!!”

______________

(…) “Demnach können Auskünfte über parlamentarische
Vorgänge von Seiten des Bundestages verweigert werden. Auskunftsersuchen über Petitionsvorgänge sowie Stellungnahmen der Regierung hierüber muss also nicht nachgekommen werden.” (…)

______________

Deutscher Bundestag
-Petitionsausschuss-
Platz der Republik 1
11011 Berlin, 24.02.2009

Herrn Michael Pfeiffer
(…)
51147 Köln

Petitionsrecht
Ihre E-Mail vom 14.Februar 2009

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.

Der Ausschussdienst ist allerdings der Auffassung, dass Ihre Petition erfolglos bleiben wird. Das von Ihnen angesprochene Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ist nicht uneingeschränkt auf alle diejenigen Stellen und Einrichtungen anwendbar, die Aufgaben für den Bund leisten. Gemäß § 1, Absatz 1, Satz 2 IFG wird der Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesorgane und -einrichtungen
für solche Institutionen festgeschrieben, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben übernehmen. Daraus ergibt sich, dass das IFG nicht auf parlamentarische Vorgänge angewandt werden kann.

Stellungnahmen der Bundesregierung, die der Petitionsausschuss zu einzelnen Petitionen anfordert, sind als Teil des parlamentarischen Vorgangs anzusehen. Demnach können Auskünfte über parlamentarische Vorgänge von Seiten des Bundestages verweigert werden. Auskunftsersuchen über Petitionsvorgänge sowie Stellungnahmen der Regierung hierüber muss also nicht nachgekommen werden. Es wird deshalb davon abgesehen, Ihre Petition ins Internet einzustellen.

Aus den genannten Gründen ist beabsichtigt, das Petionsverfahren abzuschließen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, dem Abschluss des Verfahrens innerhalb von sechs Wochen zu widersprechen und Einwendungen gegen die hiermit mitgeteilten Festsetzungen vorzubringen.

(Eingefügt : was hiermit faktisch am 27.02.2009 erfolgt ist :

https://epetitionen.bundestag.de//files/Petition-2920.pdf )

Sollten Sie innerhalb der sogenannten Frist nicht widersprechen, wird Ihre Petition in ein Verzeichnis erledigter Petitionen aufgenommen, das dem Petitionsausschuss zur Bestätigung vorgelegt wird. Einen weiteren Bescheid erhalten Sie dann nicht mehr.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

(im Original gezeichnet)
Wolfgang F.

________________

http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2008/pm_081205.html

(…) Das Portal epetitionen.bundestag.de bietet den Nutzern eine einmalige Möglichkeit an Bürgerbeteiligung und Transparenz. Dank E-Petitionen gibt es eine schnellere und transparentere Verbindung zwischen Bevölkerung und Parlament. (…)

_________________

Zu dem Sieg des Projekts Online-Petitionen beim Politikaward 2008 erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Loesekrug-Moeller:

(…) “Denn das Projekt Online-Petition hat gezeigt: Die Menschen wollen das. Und wir sind fuer die Menschen da.” (…)

_____________

+++ TRANSPARENZ ??? - GELÄCHTER !!!!!!! +++
_____________

Was für eine durchsichtige und heuchlerische Farce !!!

q.e.d.

Sad Mad Confused Sad Mad Confused Sad Confused Mad Razz Razz Razz Razz Surprised
»01.03.2009 14:57 Profil

Pfeiffer Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu

Aktivist


Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln


Guten Tag Michael Pfeiffer,

hiermit schicken wir Ihnen die Kopie Ihrer Frage, die Sie auf abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fragen von unserem Moderationsteam gegengelesen werden.
Daher kann die Veröffentlichung einige Stunden oder länger dauern.

Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de:

_______________________

Sehr geehrter Herr MdB Karl,

- darf ich bzgl. (m)einer öffentlichen Petition gegen massive Menschenrechtsverletzungen in der SBZ/1945-49 um Ihre Hilfe bitten?


Die Vorsitzende des Petitionsausschusses (offenbar persönlich) verweigert mir - trotz wiederholter Anschreiben/Bitten - die Einsichtnahme in zwei Stellungnahmen des BMJ, die die Entscheidungsgrundlage zur Beschlussempfehlung des Pet.-Ausschusses bildeten - s. Link:

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5982&cmd=650&id=5982&q=irren#fragen
Sie irren. Zu Ihrer Petition gibt es zwei Stellungnahmen des BMJ, deren Aussagen sich in der Ihnen zugegangenen Beschlussbegründung niederschlagen.

(Beschlussbegründung)
http://www.bundestag.de/Ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf

+++


Meine Fragen:

1. Mit welchem Recht verweigert mir Frau MdB Naumann (vormals SED) als Vorsitzende des Pet.-Ausschusses (!) die Einsichtnahme in die von Ihr explizit reflektierten BMJ-Stellungnahmen?

2. Gibt es gar eine interne Weisung, diese BMJ-Stellungnahmen als "Staatsgeheimnis" unter Verschluss zu halten oder warum darf ich als Petent diese Stellungnahmen zu MEINER öP nicht einsehen?

3. Nach öffentlicher Meinung hochkarätiger Juristen (s. Link) wurde der Pet.-Ausschuss seitens des BMJ falsch unterrichtet bzw. getäuscht: liegt es hieran, dass mir die BMJ-Stellungnahmen unter keinen Umständen zur juristischen Prüfung überlassen werden sollen? (Link: http://www.are-org.de/are/?q=de/node/863 )

4. In anderen Pet.-Fällen werden die Stellungnahmen an die Petenten mit der Beschlussempfehlung versandt: warum verweigert mir Frau Naumann so hartnäckig die Kenntnisnahme dieser dubiosen BMJ-Stellungnahmen?

5. Ich bitte Sie nun persönlich darum, mir diese Stellungnahmen in Kopie zu schicken: werden Sie meiner rechtsstaatlichen Bitte entsprechen?

Ich habe ferner den Bundesbeauftragten für DS und InfoFreiheit, Peter Schaar, mit der Bitte um Vermittlung angeschrieben: ich sehe meine Info-Freiheit und Art. 17 GG massiv verletzt!

MfG
M. Pfeiffer



Mit freundlichen Grüßen,
www.abgeordnetenwatch.de

Surprised Surprised Surprised Surprised Surprised Surprised Surprised Confused Mad Sad
»28.02.2009 21:32 Profil

Pfeiffer Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu

Aktivist


Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln


Schreiben v. 26.02.2009 an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herrn Peter Schaar

_______________

Sehr geehrter Herr Bundesbeauftragter Schaar,

- der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
verweigert mir die Kenntnisnahme von zwei (-2-)
Stellungnahmen seitens des BMJ, die nachweislich zur
Zurückweisung meiner öffentlichen Petition für
die Opfer der pol. Verfolgung in der SBZ/1945-49
durch den Deutschen Bundestag führten; - nach
Ansicht eines renommierten Juristen (s.u.) wurde
der Pet.-Ausschuss (und somit auch der Deutsche
Bundestag) offenbar hierdurch vorsätzlich durch
Mitarbeiter des BMJ getäuscht.

Als Petent in einer Angelegenheit von
allgemeinem öffentlichen Interesse (nur für diesen
Fall werden öffentliche Petitionen bekanntlich
angenommen und freigeschaltet) sollte ich
einen Anspruch darauf haben, jene fragwürdigen
Stellungnahmen seitens des BMJ auch einsehen zu
dürfen - die zum Scheitern meiner öP für die
SBZ-Opfer/1945-49 führten.

Zum weiteren Kontext verweise ich auf
meine nachstehende E-Mail Korrespondenz
mit RA Dr. W. - und auf die entspr. Anhänge
(insbes. auf die fragwürdige Zurückweisungsbegründung
seitens des Pet.-Ausschusses).

Nach meinem Rechtsverständnis sollte das IFG
bzgl. der fragwürdigen Stellungnahmen seitens
des BMJ in jedem Falle (i.V.m. Art. 17 GG) analoge
Anwendung finden - wenn das Deutsche Petitionsrecht
nicht zur völligen Farce verkommen soll.

Höflich bitte ich Sie deshalb darum, den BMJ- oder den
Pet.-Ausschuss aufzufordern, mir die beiden
Stellungnahmen des BMJ in Kopie zu übersenden,
die explizit zum Scheitern meiner öP führten. Ich be-
absichtige, diese dubiosen Stellungnahmen durch Fachjuristen
rechtlich prüfen zu lassen - und aus diesem alleinigen
rechtsstaatlichen Grund muss ich diese Stellungnahmen
auch (in Kopie) haben.

In anderen Fällen übersendet der Pet.-Ausschuss
definitiv und unaufgefordert die eingeholten Stellungnahmen
seitens der involvierten Fach-Ministerien; - warum dürfen mir
nun ausgerechnet jene Stellungnahmen des BMJ ver-
weigert werden, die nach Expertenmeinung juristisch
nicht haltbar sind? - Das ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.

Um Antwort wird gebeten.

Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen.

Meine postalische Anschrift lautet :

Michael Pfeiffer
(...)
51147 Köln

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Michael Pfeiffer
Dipl.-VerwW. (FH)
_____________ Very Happy Confused Very Happy Confused Very Happy Confused Very Happy Confused Razz Razz
»26.02.2009 07:49 Profil

Pfeiffer Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu

Aktivist


Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln


Deutscher Bundestag, 11011 Berlin, 20.02.2009
-Petitionsausschuss-

Pet 4-16-07-35-030636

Herrn
Michael Pfeiffer
(…)
51147 Köln

Betr.: Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR
Bezug: Ihr Schreiben vom 09.02.2009 an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Kersten Naumann, MdB

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Kersten Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bzw. sein Ausschussdienst entscheidet jeweils im Einzelfall, ob einem Petenten eine Stellungnahme eines Bundesministeriums oder einer nachgeordneten Behörde übersandt wird. Einen Anspruch darauf oder gar auf Einsichtnahme in die Petitionsakte haben Petenten nicht.

Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bei dem gesamten Petitionsverfahren einschließlich der behördlichen
Stellungnahmen und des Handelns des Petitionsausschussdienstes handelt es sich nämlich nicht um die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG, sondern um ein unmittelbar verfassungsrechtlich (Artikel 17 des Grundgesezes) geregeltes parlamentarisches Verfahren. Das Vewaltungsgericht Berlin hat diese Auffassung bestätigt (vgl. VG 2 A 112.07 vom 10. Januar 2008).

Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(im Original gezeichnet)
Birgit N.

__________________________

Wurde der 16. Deutsche Bundestag tatsächlich (vom BMJ) und / oder Petitionsausschuss) getäuscht ? :

http://www.are-org.de/are/?q=de/node/863

http://kpkrause.de/?p=304

__________________________

Die sog. Volksvertreter (!) schweigen eisern dazu (noch) :
__________________________

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5933&cmd=650&id=5933&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5785&cmd=650&id=5785&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5485&cmd=650&id=5485&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5874&cmd=650&id=5874&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen
Confused Mad Confused Mad Confused Mad Surprised Surprised Surprised Sad
»26.02.2009 07:31 Profil

Pfeiffer Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu

Aktivist


Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln


Totschweigen, Zensieren, Aussitzen, Unterdrücken, Ignorieren, Lügen, Manipulieren, Täuschen ..... :

_______________

Es ist eine wahre Freude - in einem so "freien Rechtsstaat" zu leben :

_______________

Guten Tag Michael Pfeiffer,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Frau Naumann über
abgeordnetenwatch.de.
Wir tun uns allerdings schwer Ihre Mail frei zu schalten, weil sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt in die Kategorie:

- mehrere Nachfragen, in der Regel mehr als eine

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf abgeordnetenwatch.de möglichst vielen Menschen, die Möglichkeit geben wollen, Fragen zu stellen. Das bedeutet, dass wir pro Fragesteller die Anzahl der Fragen bzw. Nachfragen begrenzen müssen.

Wir werden Frau Naumann Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme weiterleiten
(aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie abgeordnetenwatch.de weiterhin nutzen. Wenn Sie Fragen zur Moderationsentscheidung haben, dann bitten wir um eine kurze Rückmeldung an moderation@abgeordnetenwatch.de

Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex

Mit freundlichen Grüßen,
Sabrina G.
(abgeordnetenwatch.de)

--

Unsere Kontaktdaten:
www.abgeordnetenwatch.de/impressum

-------- Original-Nachricht --------

Thema: Demokratie und Bürgerrechte

Sehr geehrte Frau MdB Naumann,

der folgenden (verlinkten) Beschlussbegründung zu meiner öP fehlt jeder (gebotene) Hinweis auf die durch den Pet.-Ausschuss (angeblich) eingeholten zwei Stellungnahmen seitens des BMJ :

http://www.bundestag.de/Ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf

Erst auf öffentliche Nachfrage wurden diese (vorgeblich) vorhandenen BMJ-Stellungnahmen ihrerseits dann öffentlich eingeräumt - s. folgenden Link:

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5982&cmd=650&id=5982&q=zitieren#fragen

Nach Ansicht diverser hochkarätiger Fachjuristen wurde der Pet.-Ausschuss seitens des BMJ offenbar mittels dieser fragwürdigen Stellungnahmen getäuscht (s unten aufgeführten Link / Textauszug).

- Meine rechtsstaatlichen Fragen darum (auch) an Sie :

1. Werden Sie mir - wie von mir bereits explizit schriftlich von Ihnen via Postbrief erbeten - diese dubiosen (angeblichen) Stellungnahmen des BMJ i.R.d. Informationsfreiheitsgesetzes i.V.m. Art. 17 GG zusenden, damit ich diese - für die Zurückweisung meiner öP maßgebenden (!) - Stellungnahmen rechtsstaatlich bzw. fachjuristisch prüfen lassen kann ???

2. Falls NEIN: Mit welchem Recht ignoriert der Pet.-Ausschuss das IFG i.V. m. Art 17 GG ? - Mit welchem Recht verweigern Sie mir, als Petenten, die Kenntnisnahme dieser fragwürdigen BMJ-Stellungnahmen ?

3. Behaupten Sie gar weiterhin öffentlich, dass das
Ausgleichsleistungsgesetz aus 1994 ein rechtsstaatliches Reha-Gesetz ersetzt ?


MfG
M. Pfeiffer

+++

http://www.are-org.de/are/?q=de/node/863
Brief von Dr. Johannes W. an Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz

(...) Meinen Fragen und Anmerkungen können Sie entnehmen, daß ich bis auf weiteres davon ausgehen muß, daß Ihr Haus den Petitionsausschuß in den oben genannten Verfahren nachweislich falsch unterrichtet hat. Dies halte ich für einen ungeheuerlichen Vorgang, weil diese Stellungnahmen Fälle schwersten kommunistischen Unrechts betreffen, die bislang offenbar systematisch verharmlost werden. (...)


Mad Mad Mad Mad Mad Mad Mad Confused Sad
»23.02.2009 09:58 Profil

Pfeiffer Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu

Aktivist


Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln


Guten Tag Michael Pfeiffer,

hiermit schicken wir Ihnen die Kopie Ihrer Frage, die Sie auf abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fragen von unserem Moderationsteam gegengelesen werden.
Daher kann die Veröffentlichung einige Stunden oder länger dauern.

Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de:

Sehr geehrte Frau MdB Naumann,

- der folgenden (verlinkten) Beschlussbegründung zu meiner öP fehlt jeder (gebotene) Hinweis auf die durch den Pet.-Ausschuss (angeblich) eingeholten zwei Stellungnahmen seitens des BMJ :

http://www.bundestag.de/Ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf

Erst auf öffentliche Nachfrage wurden diese (vorgeblich) vorhandenen BMJ-Stellungnahmen ihrerseits dann öffentlich eingeräumt - s. folgenden Link:

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5982&cmd=650&id=5982&q=zitieren#fragen

Nach Ansicht diverser hochkarätiger Fachjuristen wurde der Pet.-Ausschuss seitens des BMJ offenbar mittels dieser fragwürdigen Stellungnahmen getäuscht (s unten aufgeführten Link / Textauszug).

- Meine rechtsstaatlichen Fragen darum (auch) an Sie :

1. Werden Sie mir - wie von mir bereits explizit schriftlich von Ihnen via Postbrief erbeten - diese dubiosen (angeblichen) Stellungnahmen des BMJ i.R.d. Informationsfreiheitsgesetzes i.V.m. Art. 17 GG zusenden, damit ich diese - für die Zurückweisung meiner öP maßgebenden (!) - Stellungnahmen rechtsstaatlich bzw. fachjuristisch prüfen lassen kann ???

2. Falls NEIN: Mit welchem Recht ignoriert der Pet.-Ausschuss das IFG i.V.m. Art 17 GG ? - Mit welchem Recht verweigern Sie mir, als Petenten, die Kenntnisnahme dieser fragwürdigen BMJ-Stellungnahmen ?

3. Behaupten Sie gar weiterhin öffentlich, dass das Ausgleichsleistungsgesetz aus 1994 ein rechtsstaatliches Reha-Gesetz ersetzt ?

MfG
M. Pfeiffer

+++

http://www.are-org.de/are/?q=de/node/863
Brief von Dr. Johannes W. an Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz

(...) Meinen Fragen und Anmerkungen können Sie entnehmen, daß ich bis auf weiteres davon ausgehen muß, daß Ihr Haus den Petitionsausschuß in den oben genannten Verfahren nachweislich falsch unterrichtet hat. Dies halte ich für einen ungeheuerlichen Vorgang, weil diese Stellungnahmen Fälle schwersten kommunistischen Unrechts betreffen, die bislang offenbar systematisch verharmlost werden. (...)


Mit freundlichen Grüßen,
www.abgeordnetenwatch.de


PS: abgeordnetenwatch.de ist auf Ihre Mithilfe angewiesen! Unterstützen Sie dieses Projekt. Damit Sie auch weiterhin Ihre Abgeordneten im Blick behalten können, werden Sie jetzt Förderer oder unterstützen Sie abgeordnetenwatch.de mit einer Spende!

Als Förderer erhalten Sie exklusive Zusatzfunktionen.
Weitere Informationen zur Fördermitgliedschaft unter: www.abgeordnetenwatch.de

Einfach nur spenden?
Dann folgen Sie bitte diesem Link: www.abgeordnetenwatch.de Sad Surprised Sad Surprised Sad Surprised Confused Confused Confused Confused Mad
»22.02.2009 12:25 Profil
Page 1 of 2[1]2»
Topic drucken 

ähnliche Beiträge

User online:

User online:: 1 User befinden sich im Forum!
Insgesamt sind 1 User online! [ Administrator ] [ Moderator ]
1 Anonyme User
0 Registrierte User:

Suchen

Suchbegriffe:    
[ Erweiterte Suche ]

Berechtigung

Du kannst nicht schreiben.
Du kannst nicht ändern.
Du kannst keine Umfragen erstellen.
Du kannst keine Dateien anhängen.
Du kannst nicht antworten.
Du kannst nicht löschen.
Du kannst nicht abstimmen.
/  Forenindex
   /  Petitionen
/  Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschusses