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671 Petitionen | 1148.726 Zeichnungen | Stand 1.10.2008 |
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Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschusses
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| Pfeiffer |
Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu |

Aktivist
Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln
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Betreff: Unterdrückung von Stellungnahmen zu E-Petitionen durch den Pet.-Ausschuss Von: "Sigrid Pfeiffer" <Sigrid-Pfeiffer@web.de> An: holger.boethling@politik-kommunikation.de Datum: 01.03.09 16:23:23 Uhr Priorität: Hoch erweiterter Header Betreff: Unterdrückung von Stellungnahmen zu E-Petitionen durch den Pet.-Ausschuss Von: "Sigrid Pfeiffer" <Sigrid-Pfeiffer@web.de> ins Adressbuch Priorität: hoch! 01.03.09 16:23
Sehr geehrte Redaktion von Politik & Kommunikation,
mit Befremden und völligem Unverständnis habe ich die nachtehende "Laudatio" und Preisverleihung öffentlich zur Kenntnis genommen:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2008/pm_081205.html "Die Bundestagsvizepräsidentin, Gerda Hasselfeldt, und die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kersten Naumann, nahmen den Preis, der von der Zeitschrift „Politik & Kommunikation“ verliehen wird, gestern in Berlin entgegen. (...) Das Portal https://epetitionen.bundestag.de bietet den Nutzern eine einmalige Möglichkeit an Bürgerbeteiligung und Transparenz."
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Wie sich diese vorgebliche "Transparenz" in der Realität darstellt, mögen Sie bitte der nachstehenden Korrespondenz mit "meinem" Petitionsausschuss im 16. Deutschen Bundestag entnehmen; - Art. 17 GG und meine Informationsfreiheit als Petent verkommen zur völlig willkürlichen (!) Farce - und Sie verleihen E-Petitionen einen Preis für "Transparenz" ?
Ich bitte Sie sehr höflich darum, die skandalösen realen Verhältnisse in Ihrer Zeitschrift alsbald zu thematisieren; mit der Veröffentlichung meiner persönlichen Daten bin ich einverstanden. - Vielleicht sollten auch Sie einmal selber versuchen, die nachstehend thematisierten (unterdrückten) und ganz offensichtlich absolut fragwürdigen BMJ-Stellungnahmen einsehen zu dürfen, die durch Frau MdB Naumann nunmehr faktisch zum Staatsgeheimnis erklärt wurden - dann wissen auch Sie persönlich um die nicht vorhandene "Transparenz" und um die absolut fehlende Informationsfreiheit" bzgl. der (gedeckelten) "Politik-award-2008-E-Petitionen".
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Pfeiffer Dipl.-VerwW. (FH)
...bitte lesen Sie und staunen Sie nun über die unsäglich"preiswürdige Transparenz" seitens des Pet.-Ausschusses :
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2008/pm_081205.html
Dank E-Petitionen gibt es eine schnellere und transparentere Verbindung zwischen Bevölkerung und Parlament.
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(…) “Demnach können Auskünfte über parlamentarische Vorgänge von Seiten des Bundestages verweigert werden. Auskunftsersuchen über Petitionsvorgänge sowie Stellungnahmen der Regierung hierüber muss also nicht nachgekommen werden.” (…)
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Deutscher Bundestag -Petitionsausschuss- Platz der Republik 1 11011 Berlin, 24.02.2009
Herrn Michael Pfeiffer Grengeler Mauspfad 41 51147 Köln
Petitionsrecht Ihre E-Mail vom 14.Februar 2009
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.
Der Ausschussdienst ist allerdings der Auffassung, dass Ihre Petition erfolglos bleiben wird. Das von Ihnen angesprochene Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ist nicht uneingeschränkt auf alle diejenigen Stellen und Einrichtungen anwendbar, die Aufgaben für den Bund leisten. Gemäß § 1, Absatz 1, Satz 2 IFG wird der Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesorgane und -einrichtungen für solche Institutionen festgeschrieben, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben übernehmen. Daraus ergibt sich, dass das IFG nicht auf parlamentarische Vorgänge angewandt werden kann.
Stellungnahmen der Bundesregierung, die der Petitionsausschuss zu einzelnen Petitionen anfordert, sind als Teil des parlamentarischen Vorgangs anzusehen. Demnach können Auskünfte über parlamentarische Vorgänge von Seiten des Bundestages verweigert werden. Auskunftsersuchen über Petitionsvorgänge sowie Stellungnahmen der Regierung hierüber muss also nicht nachgekommen werden. Es wird deshalb davon abgesehen, Ihre Petition ins Internet einzustellen.
Aus den genannten Gründen ist beabsichtigt, das Petionsverfahren abzuschließen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, dem Abschluss des Verfahrens innerhalb von sechs Wochen zu widersprechen und Einwendungen gegen die hiermit mitgeteilten Festsetzungen vorzubringen.
(Eingefügt : was hiermit faktisch am 27.02.2009 erfolgt ist :
https://epetitionen.bundestag.de//files/Petition-2920.pdf )
Sollten Sie innerhalb der sogenannten Frist nicht widersprechen, wird Ihre Petition in ein Verzeichnis erledigter Petitionen aufgenommen, das dem Petitionsausschuss zur Bestätigung vorgelegt wird. Einen weiteren Bescheid erhalten Sie dann nicht mehr.
Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
(im Original gezeichnet) Wolfgang F.
________________
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2008/pm_081205.html
(…) Das Portal epetitionen.bundestag.de bietet den Nutzern eine einmalige Möglichkeit an Bürgerbeteiligung und Transparenz. Dank E-Petitionen gibt es eine schnellere und transparentere Verbindung zwischen Bevölkerung und Parlament. (…)
_________________
Zu dem Sieg des Projekts Online-Petitionen beim Politikaward 2008 erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Loesekrug-Moeller:
(…) “Denn das Projekt Online-Petition hat gezeigt: Die Menschen wollen das. Und wir sind fuer die Menschen da.” (…)
_________________
Deutscher Bundestag, 11011 Berlin, 20.02.2009 -Petitionsausschuss-
Pet 4-16-07-35-030636
Herrn Michael Pfeiffer Grengeler Mauspfad 41 51147 Köln
Betr.: Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR Bezug: Ihr Schreiben vom 09.02.2009 an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Kersten Naumann, MdB
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Kersten Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bzw. sein Ausschussdienst entscheidet jeweils im Einzelfall, ob einem Petenten eine Stellungnahme eines Bundesministeriums oder einer nachgeordneten Behörde übersandt wird. Einen Anspruch darauf oder gar auf Einsichtnahme in die Petitionsakte haben Petenten nicht.
Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bei dem gesamten Petitionsverfahren einschließlich der behördlichen Stellungnahmen und des Handelns des Petitionsausschussdienstes handelt es sich nämlich nicht um die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG, sondern um ein unmittelbar verfassungsrechtlich (Artikel 17 des Grundgesezes) geregeltes parlamentarisches Verfahren. Das Vewaltungsgericht Berlin hat diese Auffassung bestätigt (vgl. VG 2 A 112.07 vom 10. Januar 2008).
Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
(im Original gezeichnet) Birgit N.
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Wurde der 16. Deutsche Bundestag tatsächlich (vom BMJ) und / oder Petitionsausschuss) getäuscht ? :
http://www.are-org.de/are/?q=de/node/863
http://kpkrause.de/?p=304
__________________________
Die sog. Volksvertreter (!) schweigen eisern dazu (noch) : __________________________
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5933&cmd=650&id=5933&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5785&cmd=650&id=5785&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5485&cmd=650&id=5485&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5874&cmd=650&id=5874&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen
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Schreiben v. 26.02.2009 an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herrn Peter Schaar:
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Sehr geehrter Herr Bundesbeauftragter Schaar,
- der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages verweigert mir die Kenntnisnahme von zwei (-2-) Stellungnahmen seitens des BMJ, die nachweislich zur Zurückweisung meiner öffentlichen Petition für die Opfer der pol. Verfolgung in der SBZ/1945-49 durch den Deutschen Bundestag führten; - nach Ansicht eines renommierten Juristen (s.u.) wurde der Pet.-Ausschuss (und somit auch der Deutsche Bundestag) offenbar hierdurch vorsätzlich durch Mitarbeiter des BMJ getäuscht.
Als Petent in einer Angelegenheit von allgemeinem öffentlichen Interesse (nur für diesen Fall werden öffentliche Petitionen bekanntlich angenommen und freigeschaltet) sollte ich einen Anspruch darauf haben, jene fragwürdigen Stellungnahmen seitens des BMJ auch einsehen zu dürfen - die zum Scheitern meiner öP für die SBZ-Opfer/1945-49 führten.
Zum weiteren Kontext verweise ich auf meine nachstehende E-Mail Korrespondenz mit RA Dr. W. - und auf die entspr. Anhänge (insbes. auf die fragwürdige Zurückweisungsbegründung seitens des Pet.-Ausschusses).
Nach meinem Rechtsverständnis sollte das IFG bzgl. der fragwürdigen Stellungnahmen seitens des BMJ in jedem Falle (i.V.m. Art. 17 GG) analoge Anwendung finden - wenn das Deutsche Petitionsrecht nicht zur völligen Farce verkommen soll.
Höflich bitte ich Sie deshalb darum, den BMJ- oder den Pet.-Ausschuss aufzufordern, mir die beiden Stellungnahmen des BMJ in Kopie zu übersenden, die explizit zum Scheitern meiner öP führten. Ich be- absichtige, diese dubiosen Stellungnahmen durch Fachjuristen rechtlich prüfen zu lassen - und aus diesem alleinigen rechtsstaatlichen Grund muss ich diese Stellungnahmen auch (in Kopie) haben.
In anderen Fällen übersendet der Pet.-Ausschuss definitiv und unaufgefordert die eingeholten Stellungnahmen seitens der involvierten Fach-Ministerien; - warum dürfen mir nun ausgerechnet jene Stellungnahmen des BMJ ver- weigert werden, die nach Expertenmeinung juristisch nicht haltbar sind? - Das ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.
Um Antwort wird gebeten.
Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen.
Meine postalische Anschrift lautet :
Michael Pfeiffer Grengeler Mauspfad 41 51147 Köln
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Pfeiffer Dipl.-VerwW. (FH)
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| »01.03.2009 16:32 |
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| Pfeiffer |
Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu |

Aktivist
Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln
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“Lang lebe der "transparente" Rechtsstaat BRD !!!”
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(…) “Demnach können Auskünfte über parlamentarische Vorgänge von Seiten des Bundestages verweigert werden. Auskunftsersuchen über Petitionsvorgänge sowie Stellungnahmen der Regierung hierüber muss also nicht nachgekommen werden.” (…)
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Deutscher Bundestag -Petitionsausschuss- Platz der Republik 1 11011 Berlin, 24.02.2009
Herrn Michael Pfeiffer (…) 51147 Köln
Petitionsrecht Ihre E-Mail vom 14.Februar 2009
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.
Der Ausschussdienst ist allerdings der Auffassung, dass Ihre Petition erfolglos bleiben wird. Das von Ihnen angesprochene Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ist nicht uneingeschränkt auf alle diejenigen Stellen und Einrichtungen anwendbar, die Aufgaben für den Bund leisten. Gemäß § 1, Absatz 1, Satz 2 IFG wird der Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesorgane und -einrichtungen für solche Institutionen festgeschrieben, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben übernehmen. Daraus ergibt sich, dass das IFG nicht auf parlamentarische Vorgänge angewandt werden kann.
Stellungnahmen der Bundesregierung, die der Petitionsausschuss zu einzelnen Petitionen anfordert, sind als Teil des parlamentarischen Vorgangs anzusehen. Demnach können Auskünfte über parlamentarische Vorgänge von Seiten des Bundestages verweigert werden. Auskunftsersuchen über Petitionsvorgänge sowie Stellungnahmen der Regierung hierüber muss also nicht nachgekommen werden. Es wird deshalb davon abgesehen, Ihre Petition ins Internet einzustellen.
Aus den genannten Gründen ist beabsichtigt, das Petionsverfahren abzuschließen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, dem Abschluss des Verfahrens innerhalb von sechs Wochen zu widersprechen und Einwendungen gegen die hiermit mitgeteilten Festsetzungen vorzubringen.
(Eingefügt : was hiermit faktisch am 27.02.2009 erfolgt ist :
https://epetitionen.bundestag.de//files/Petition-2920.pdf )
Sollten Sie innerhalb der sogenannten Frist nicht widersprechen, wird Ihre Petition in ein Verzeichnis erledigter Petitionen aufgenommen, das dem Petitionsausschuss zur Bestätigung vorgelegt wird. Einen weiteren Bescheid erhalten Sie dann nicht mehr.
Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
(im Original gezeichnet) Wolfgang F.
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http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2008/pm_081205.html
(…) Das Portal epetitionen.bundestag.de bietet den Nutzern eine einmalige Möglichkeit an Bürgerbeteiligung und Transparenz. Dank E-Petitionen gibt es eine schnellere und transparentere Verbindung zwischen Bevölkerung und Parlament. (…)
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Zu dem Sieg des Projekts Online-Petitionen beim Politikaward 2008 erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Loesekrug-Moeller:
(…) “Denn das Projekt Online-Petition hat gezeigt: Die Menschen wollen das. Und wir sind fuer die Menschen da.” (…)
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+++ TRANSPARENZ ??? - GELÄCHTER !!!!!!! +++ _____________
Was für eine durchsichtige und heuchlerische Farce !!!
q.e.d.
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| »01.03.2009 14:57 |
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| Pfeiffer |
Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu |

Aktivist
Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln
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Guten Tag Michael Pfeiffer,
hiermit schicken wir Ihnen die Kopie Ihrer Frage, die Sie auf abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fragen von unserem Moderationsteam gegengelesen werden. Daher kann die Veröffentlichung einige Stunden oder länger dauern.
Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de:
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Sehr geehrter Herr MdB Karl,
- darf ich bzgl. (m)einer öffentlichen Petition gegen massive Menschenrechtsverletzungen in der SBZ/1945-49 um Ihre Hilfe bitten?
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses (offenbar persönlich) verweigert mir - trotz wiederholter Anschreiben/Bitten - die Einsichtnahme in zwei Stellungnahmen des BMJ, die die Entscheidungsgrundlage zur Beschlussempfehlung des Pet.-Ausschusses bildeten - s. Link:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5982&cmd=650&id=5982&q=irren#fragen Sie irren. Zu Ihrer Petition gibt es zwei Stellungnahmen des BMJ, deren Aussagen sich in der Ihnen zugegangenen Beschlussbegründung niederschlagen.
(Beschlussbegründung) http://www.bundestag.de/Ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf
+++
Meine Fragen:
1. Mit welchem Recht verweigert mir Frau MdB Naumann (vormals SED) als Vorsitzende des Pet.-Ausschusses (!) die Einsichtnahme in die von Ihr explizit reflektierten BMJ-Stellungnahmen?
2. Gibt es gar eine interne Weisung, diese BMJ-Stellungnahmen als "Staatsgeheimnis" unter Verschluss zu halten oder warum darf ich als Petent diese Stellungnahmen zu MEINER öP nicht einsehen?
3. Nach öffentlicher Meinung hochkarätiger Juristen (s. Link) wurde der Pet.-Ausschuss seitens des BMJ falsch unterrichtet bzw. getäuscht: liegt es hieran, dass mir die BMJ-Stellungnahmen unter keinen Umständen zur juristischen Prüfung überlassen werden sollen? (Link: http://www.are-org.de/are/?q=de/node/863 )
4. In anderen Pet.-Fällen werden die Stellungnahmen an die Petenten mit der Beschlussempfehlung versandt: warum verweigert mir Frau Naumann so hartnäckig die Kenntnisnahme dieser dubiosen BMJ-Stellungnahmen?
5. Ich bitte Sie nun persönlich darum, mir diese Stellungnahmen in Kopie zu schicken: werden Sie meiner rechtsstaatlichen Bitte entsprechen?
Ich habe ferner den Bundesbeauftragten für DS und InfoFreiheit, Peter Schaar, mit der Bitte um Vermittlung angeschrieben: ich sehe meine Info-Freiheit und Art. 17 GG massiv verletzt!
MfG M. Pfeiffer
Mit freundlichen Grüßen, www.abgeordnetenwatch.de
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| »28.02.2009 21:32 |
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| Pfeiffer |
Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu |

Aktivist
Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln
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Deutscher Bundestag, 11011 Berlin, 20.02.2009 -Petitionsausschuss-
Pet 4-16-07-35-030636
Herrn Michael Pfeiffer (…) 51147 Köln
Betr.: Rehabilitierung von Bürgern der ehemaligen DDR Bezug: Ihr Schreiben vom 09.02.2009 an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Kersten Naumann, MdB
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Kersten Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bzw. sein Ausschussdienst entscheidet jeweils im Einzelfall, ob einem Petenten eine Stellungnahme eines Bundesministeriums oder einer nachgeordneten Behörde übersandt wird. Einen Anspruch darauf oder gar auf Einsichtnahme in die Petitionsakte haben Petenten nicht.
Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bei dem gesamten Petitionsverfahren einschließlich der behördlichen Stellungnahmen und des Handelns des Petitionsausschussdienstes handelt es sich nämlich nicht um die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG, sondern um ein unmittelbar verfassungsrechtlich (Artikel 17 des Grundgesezes) geregeltes parlamentarisches Verfahren. Das Vewaltungsgericht Berlin hat diese Auffassung bestätigt (vgl. VG 2 A 112.07 vom 10. Januar 2008).
Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
(im Original gezeichnet) Birgit N.
__________________________
Wurde der 16. Deutsche Bundestag tatsächlich (vom BMJ) und / oder Petitionsausschuss) getäuscht ? :
http://www.are-org.de/are/?q=de/node/863
http://kpkrause.de/?p=304
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Die sog. Volksvertreter (!) schweigen eisern dazu (noch) : __________________________
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5933&cmd=650&id=5933&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5785&cmd=650&id=5785&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5485&cmd=650&id=5485&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5874&cmd=650&id=5874&q=Informationsfreiheitsgesetz#fragen  |
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| »26.02.2009 07:31 |
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| Pfeiffer |
Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu |

Aktivist
Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln
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Totschweigen, Zensieren, Aussitzen, Unterdrücken, Ignorieren, Lügen, Manipulieren, Täuschen ..... :
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Es ist eine wahre Freude - in einem so "freien Rechtsstaat" zu leben :
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Guten Tag Michael Pfeiffer,
vielen Dank für Ihre Nachricht an Frau Naumann über abgeordnetenwatch.de. Wir tun uns allerdings schwer Ihre Mail frei zu schalten, weil sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt in die Kategorie:
- mehrere Nachfragen, in der Regel mehr als eine
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf abgeordnetenwatch.de möglichst vielen Menschen, die Möglichkeit geben wollen, Fragen zu stellen. Das bedeutet, dass wir pro Fragesteller die Anzahl der Fragen bzw. Nachfragen begrenzen müssen.
Wir werden Frau Naumann Ihre Nachricht aber zur Kenntnisnahme weiterleiten (aus Datenschutzgründen ohne Ihre e-Mail-Adresse).
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und darauf, dass Sie abgeordnetenwatch.de weiterhin nutzen. Wenn Sie Fragen zur Moderationsentscheidung haben, dann bitten wir um eine kurze Rückmeldung an moderation@abgeordnetenwatch.de
Den Moderations-Codex finden Sie unter: www.abgeordnetenwatch.de/codex
Mit freundlichen Grüßen, Sabrina G. (abgeordnetenwatch.de)
--
Unsere Kontaktdaten: www.abgeordnetenwatch.de/impressum
-------- Original-Nachricht --------
Thema: Demokratie und Bürgerrechte
Sehr geehrte Frau MdB Naumann,
der folgenden (verlinkten) Beschlussbegründung zu meiner öP fehlt jeder (gebotene) Hinweis auf die durch den Pet.-Ausschuss (angeblich) eingeholten zwei Stellungnahmen seitens des BMJ :
http://www.bundestag.de/Ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf
Erst auf öffentliche Nachfrage wurden diese (vorgeblich) vorhandenen BMJ-Stellungnahmen ihrerseits dann öffentlich eingeräumt - s. folgenden Link:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5982&cmd=650&id=5982&q=zitieren#fragen
Nach Ansicht diverser hochkarätiger Fachjuristen wurde der Pet.-Ausschuss seitens des BMJ offenbar mittels dieser fragwürdigen Stellungnahmen getäuscht (s unten aufgeführten Link / Textauszug).
- Meine rechtsstaatlichen Fragen darum (auch) an Sie :
1. Werden Sie mir - wie von mir bereits explizit schriftlich von Ihnen via Postbrief erbeten - diese dubiosen (angeblichen) Stellungnahmen des BMJ i.R.d. Informationsfreiheitsgesetzes i.V.m. Art. 17 GG zusenden, damit ich diese - für die Zurückweisung meiner öP maßgebenden (!) - Stellungnahmen rechtsstaatlich bzw. fachjuristisch prüfen lassen kann ???
2. Falls NEIN: Mit welchem Recht ignoriert der Pet.-Ausschuss das IFG i.V. m. Art 17 GG ? - Mit welchem Recht verweigern Sie mir, als Petenten, die Kenntnisnahme dieser fragwürdigen BMJ-Stellungnahmen ?
3. Behaupten Sie gar weiterhin öffentlich, dass das Ausgleichsleistungsgesetz aus 1994 ein rechtsstaatliches Reha-Gesetz ersetzt ?
MfG M. Pfeiffer
+++
http://www.are-org.de/are/?q=de/node/863 Brief von Dr. Johannes W. an Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz
(...) Meinen Fragen und Anmerkungen können Sie entnehmen, daß ich bis auf weiteres davon ausgehen muß, daß Ihr Haus den Petitionsausschuß in den oben genannten Verfahren nachweislich falsch unterrichtet hat. Dies halte ich für einen ungeheuerlichen Vorgang, weil diese Stellungnahmen Fälle schwersten kommunistischen Unrechts betreffen, die bislang offenbar systematisch verharmlost werden. (...)
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| »23.02.2009 09:58 |
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| Pfeiffer |
Re: Publizierung eingeholter Stellungnahmen des Pet.-Ausschu |

Aktivist
Mitglied seit: 13.04.2008
Beiträge: 177
Aus: Köln
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Guten Tag Michael Pfeiffer,
hiermit schicken wir Ihnen die Kopie Ihrer Frage, die Sie auf abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fragen von unserem Moderationsteam gegengelesen werden. Daher kann die Veröffentlichung einige Stunden oder länger dauern.
Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de:
Sehr geehrte Frau MdB Naumann,
- der folgenden (verlinkten) Beschlussbegründung zu meiner öP fehlt jeder (gebotene) Hinweis auf die durch den Pet.-Ausschuss (angeblich) eingeholten zwei Stellungnahmen seitens des BMJ :
http://www.bundestag.de/Ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf
Erst auf öffentliche Nachfrage wurden diese (vorgeblich) vorhandenen BMJ-Stellungnahmen ihrerseits dann öffentlich eingeräumt - s. folgenden Link:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5982&cmd=650&id=5982&q=zitieren#fragen
Nach Ansicht diverser hochkarätiger Fachjuristen wurde der Pet.-Ausschuss seitens des BMJ offenbar mittels dieser fragwürdigen Stellungnahmen getäuscht (s unten aufgeführten Link / Textauszug).
- Meine rechtsstaatlichen Fragen darum (auch) an Sie :
1. Werden Sie mir - wie von mir bereits explizit schriftlich von Ihnen via Postbrief erbeten - diese dubiosen (angeblichen) Stellungnahmen des BMJ i.R.d. Informationsfreiheitsgesetzes i.V.m. Art. 17 GG zusenden, damit ich diese - für die Zurückweisung meiner öP maßgebenden (!) - Stellungnahmen rechtsstaatlich bzw. fachjuristisch prüfen lassen kann ???
2. Falls NEIN: Mit welchem Recht ignoriert der Pet.-Ausschuss das IFG i.V.m. Art 17 GG ? - Mit welchem Recht verweigern Sie mir, als Petenten, die Kenntnisnahme dieser fragwürdigen BMJ-Stellungnahmen ?
3. Behaupten Sie gar weiterhin öffentlich, dass das Ausgleichsleistungsgesetz aus 1994 ein rechtsstaatliches Reha-Gesetz ersetzt ?
MfG M. Pfeiffer
+++
http://www.are-org.de/are/?q=de/node/863 Brief von Dr. Johannes W. an Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz
(...) Meinen Fragen und Anmerkungen können Sie entnehmen, daß ich bis auf weiteres davon ausgehen muß, daß Ihr Haus den Petitionsausschuß in den oben genannten Verfahren nachweislich falsch unterrichtet hat. Dies halte ich für einen ungeheuerlichen Vorgang, weil diese Stellungnahmen Fälle schwersten kommunistischen Unrechts betreffen, die bislang offenbar systematisch verharmlost werden. (...)
Mit freundlichen Grüßen, www.abgeordnetenwatch.de
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| »22.02.2009 12:25 |
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