| Eine konkrete Verpflichtung hinsichtlich der Entwicklungspolitik der Bundesrepublik erwächst aus den im Link zitierten Schlussfolgerungen des EU-Rates für Auswärtige Beziehungen vom 24. Mai 2005, wonach sich die sich die alten Mitgliedsländer der Union (EU-15) verpflichten, ihre öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) bis 2010 auf 0,51% ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) anzuheben. Gemeinsam wollen alle EU-Mitgliedsländer ihre ODA-Quote bis 2010 auf 0,56% und dann bis 2015 auf 0,7% erhöhen.
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